Eingriff in die Persönlichkeitsrechte

Gesundheitsdaten – Vor einer Zusammenführung der Sozialdaten von den 73 Millionen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen hat ver.di gewarnt. "Die ungefragte Sammlung und Auswertung derartiger Daten ist ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Versicherten", warnte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke aus Anlass einer Bundestagesdebatte zum Entwurf des Digitale-Versorgungs-Gesetzes. Der Entwurf sieht eine Weitergabe der medizinischen Daten von fast 90 Prozent der Bevölkerung Deutschlands an Dritte vor. Dabei sei der Begriff ,Dritte' weder definiert noch eingegrenzt, kritisierte Werneke. Dieses Vorgehen diene nicht dem Gemeinwohl und sei auch nicht im öffentlichen Interesse. Das Gesetz soll den gesetzlichen Krankenversicherungen eigene Gestaltungsmöglichkeiten zur Entwicklung und Ausgestaltung digitaler Gesundheitsanwendungen eröffnen.

Auf Sanktionen verzichtet

Hartz IV – Anfang November hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass bei Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II – dazu zählen unter anderem sogenannte Hartz IV-Leistungen – Abzüge von mehr als 30 Prozent als Sanktion nicht zulässig sind (ver.di publik berichtete). Ende November machten Medienberichte die Runde, das Bundesarbeitsministerium (BMAS) wolle weiter an höheren Sanktionen festhalten. Das wies das BMAS aber zurück. Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke forderte, die bestehenden Regelungen müssten durch ein menschenwürdiges und verfassungskonformes System ersetzt werden. Das sogenannte soziokulturelle Existenzminimum dürfe überhaupt nicht sanktioniert werden. Er forderte den Gesetzgeber auf, dafür zu sorgen, dass das Existenzminimum künftig komplett frei von Maßregelungen bleibt.

Einheitlich und verbindlich

Altenpflege – Am 20. November, dem Buß- und Bettag, hat ver.di Beschäftigte in der Altenpflege bundesweit zu einem Aktionstag aufgerufen. Die Beschäftigten erwarten von Gesundheitspolitiker*innen in Bund und Ländern, dass endlich ein einheitliches und verbind- liches System zur Personalausstattung auf den Weg gebracht wird, das sich am Pflegebedarf orientiert. Der Buß- und Bettag wurde gewählt, weil er seit 1995 nur noch in Sachsen ein Feiertag ist. Er wurde abgeschafft, um die Belastungen der Arbeitgeber durch die damals neu geschaffene Pflegeversicherung zu kompensieren. ver.di verhandelt derzeit mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche über einen Tarifvertrag, den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, SPD, anschließend fürallgemeinverbindlich erklären soll, damit er für die gesamte Branche gilt.

Endlich eine Strategie entwickeln

Teilhabe – Menschen mit Behinderung sind in Deutschland überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen. Ihre Arbeitslosenquote lag 2018 bei 11,2 Prozent, die vergleichbare allgemeine Arbeitslosenquote bei 6,5 Prozent. Zehn Jahre nachdem sich die Bundesregierung mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention zur einer gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderung verpflichtet hat, ist das für Annelie Buntenbach, Mitglied im Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes, nicht tragbar. Sie forderte die Bundesregierung auf, endlich eine Strategie zu entwickeln, diese überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit zu senken.

Mobilitätsgeld für alle

Klimaschutz – Die Bundesregierung plant, durch eine neue Abgabe auf Diesel und Benzin den Ausstoß des Treibhausgases CO2 zu verringern. Im Gegenzug soll die Pendlerpauschale erhöht werden, um die durch die geplante Erhöhung entstehenden Mehrbelastungen für Berufspendler*innen auszugleichen. Der Bereich Wirtschaftspolitik des ver.di-Bundesvorstands hält das für ungerecht, weil Besserverdienende wie bisher viel mehr erstattet bekommen als Geringverdienende. Er verweist auf den Vorschlag des Deutschen Gewerkschaftsbundes, die Entfernungspauschale in ein Mobilitätsgeld umzuwandeln, bei dem alle unabhängig von Verkehrsmittel und Einkommen 13 Cent pro Kilometer bekommen. "Das würde Gering- und Normalverdienenden deutlich mehr Geld bringen", heißt es in der Ausgabe 16/2019 des Newsletters Wirtschafts- politik aktuell.

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Menschenrecht auf Wasser

UN-Resolution – Vor zehn Jahren haben die Vereinten Nationen das Menschenrecht auf Wasser und Sanitätsversorgung anerkannt. Jetzt hat die UN-Generalversammlung in einer Resolution von den Staaten die beschleunigte Verwirklichung dieser Rechte gefordert. ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz geht davon aus, dass dieser Beschluss auch die Umsetzung der Forderungen in der EU bestärken wird, für die sich ver.di als Mitorganisatorin und deutsche Koordinatorin der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) "Wasser ist Menschenrecht" stark gemacht hat. Teilerfolge konnten schon errungen werden. So ist der Wassersektor aus der Konzessionsrichtlinie ausgenommen worden. Auch im Entwurf der Neufassung der EU-Trinkwasserrichtlinie ist die Anerkennung des Menschenrechts auf Wasser enthalten.

Ausschluss war rechtswidrig

G-20-gipfel – Während des G-20-Gipfels 2017 in Hamburg war mehreren Journalist*innen vom Bundespresseamt die Akkreditierung entzogen worden. Für acht von ihnen hatte die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di eine Fortsetzungsfeststellungsklage angestrengt. Über die erste hat jüngst das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Nach seiner Meinung war der Entzug rechtswidrig. Es sei "erneut deutlich geworden, dass Bundeskriminalamt und Bundespresseamt sich auf Angaben und angebliche Erkenntnisse des Verfassungsschutzes berufen haben, die mehr als fragwürdig waren", sagte dju-Geschäftsführerin Cornelia Berger.