Pressevertriebsgesellschaft Mitte-Süd muss aktiven Gewerkschafter weiter beschäftigen

Mit einem juristischen Sieg endete die Kündigungsschutzklage von Jens Eißler, einem der Mitinitiatoren bei der Gründung eines Betriebsrates in der Pressevertriebsgesellschaft Mitte-Süd. Damit ist der Versuch, einen aktiven Gewerkschaftskollegen los zu werden, gescheitert. Zwei weitere Verfahren endeten mit einem Vergleich. Jens Eißler muss sowohl bei der Zeitungs- als auch bei der Briefzustellung unverändert weiter beschäftigt werden. Wir gratulieren.

Die Stuttgarter Zeitungsgruppe will den gesetzlichen Mindestlohn für die Briefzusteller umgehen. Sie wollte die Briefzustellung bündeln und bildete dazu eigene Serviceunternehmen. Den Beschäftigten mindestens einer Pressevertriebszustellgesellschaft wurde der Auftrag für die Briefzustellung entzogen, allen Leuten gekündigt. Zufällig war das die Vertriebsgesellschaft, in der ein Betriebsrat gebildet werden sollte. Den meisten Beschäftigten wurde ein neuer Arbeitsvertrag bei der neu gegründeten Briefzustell- gesellschaft angeboten. Jetzt heißt es wieder zurück.

Spielball Mindestlohn

Viele Beschäftigte wurden erneut unter Druck gesetzt, ihren Arbeitsvertrag aufzugeben und wieder bei der alten Pressevertriebsgesellschaft anzuheuern. Der Grund ist einfach: Für die Zeitungszustellung muss der gesetzliche Mindestlohn nicht, für die Briefzustellung müsste er jedoch bezahlt werden. Diesen Tatbestand hat der Geschäftsführer der Schwabenpost, Jens Zimmerningkat, anlässlich einer Arbeitsgerichtsverhandlung im Detail ausgeführt. Für ihn ist es völlig selbstverständlich, dass der gesetzliche Mindestlohn umgangen und den eigenen Beschäftigten vorenthalten wird.

Gleichzeitig überzieht der Konzern ver.di mit Unterlassungsklagen, bisher jedoch wenig erfolgreich.

BERND RIEXINGER