LANDESVERGABEGESETZ

ver.di fordert Tariftreue

Um Lohn- und Sozialdumping zu bekämpfen, hat ver.di jetzt ein Rechtsgutachten zur Einhaltung von Tarifverträgen bei der öffentlichen Vergabe von Verkehrsleistungen vorgelegt. Danach sind Tariftreueregelungen mit dem EU-Recht vereinbar. "Wir fordern das Land Niedersachsen auf, die Möglichkeiten zum Schutz vor Lohndumping durch Tariftreuegesetze voll auszuschöpfen", sagt ver.di-Landesleiter Siegfried Sauer. "Die jüngst entstandene Rechtsunsicherheit dürfte nach unserem Gutachten vom Tisch sein." In Niedersachsen läuft das Landesvergabegesetz zum Jahresende aus.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs hatte das niedersächsische Tariftreuegesetz in Teilen für unwirksam erklärt. Nach dem ver.di-Gutachten ist es jedoch nicht auf die Vergabe von Verkehrsleistungen übertragbar, da es sich auf die EU-Entsenderichtlinie bezog. Für Verkehrsleistungen gelte nämlich eine speziellere EU-Regelung, die im Dezember 2009 europaweit in Kraft tritt. "Diese Verordnung", sagt Sauer, "ermöglicht bei der Auftragsvergabe im Verkehrsbereich umfangreiche Vorgaben zum Schutz der Arbeitnehmer." Dies stehe auch nicht dem deutschen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen entgegen. "Sozialstandards widersprechen weder der Dienstleistungs- noch der Niederlassungsfreiheit", erklärt Sauer. "Öffentliche Auftraggeber haben also das Recht, die Anwendung von Tarifverträgen zu verlangen."

"Der Schutz der mittelständischen Unternehmen und ihrer Beschäftigten vor Lohndumping zählt zur Standortpolitik des Landes Niedersachsen", sagt der DGB-Landesvorsitzende Hartmut Tölle. Deshalb: "Wir erwarten, dass die Landesregierung zum Ende des Jahres eine Reform des Vergabegesetzes anstrebt." Er weist darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof nur eine einzelne Bestimmung des niedersächsischen Vergabegesetzes kritisiert hat - nämlich, dass ausländische Unternehmen nicht auf inländische Tarife verpflichtet werden dürfen, wenn diese nicht auf der EU-Entsenderichtlinie basieren. Dies lasse sich jedoch korrigieren.


Speditionen und Logistik

Manteltarif vereinbart

Erstmals wurde zwischen ver.di und dem Arbeitgeberverband Güterverkehrsgewerbe ein Manteltarifvertrag für die Branche der Speditionen, Logistik, Kurier-, Express- und Paketdienste in Niedersachsen abgeschlossen. Damit gilt die Branche als tarifpolitisch eigenständig. "Dies ist ein großer Erfolg für die Beschäftigten", sagt ver.di-Verhandlungsführer Joachim Schwiderke. Der Vertrag läuft bis Ende 2012. Eine Arbeitszeitverlängerung auf 40 Stunden konnte verhindert werden. Das Urlaubsgeld wurde pro Tag von 14,32 auf 17,50 Euro erhöht, und statt 26,59 Euro beträgt der Arbeitgeberanteil der vermögenswirksamen Leistungen jetzt 30 Euro monatlich. Beide Seiten einigten sich auf einen linearen Lohn- und Gehaltsabschluss: Ab dem 1. September erhalten die Beschäftigten 3,6 Prozent, ab September 2009 bis Ende 2010 weitere 2,4 Prozent mehr. Zwischen gewerblichen und kaufmännischen Angestellten gibt es keine Unterschiede mehr.