Öffentlich-rechtlicher Rundfunk darf nur beschränkt im Internet tätig werden

Was Zeitungsverlage und Privatsender im großen Stil tun, soll dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nur in engen Grenzen erlaubt werden: Online-Aktivitäten. So sollen Angebote und Telemedien mit konkretem Sendungsbezug im Internet maximal sieben Tage und Sport-Großereignisse nur 24 Stunden lang im Web präsent sein. So genannte "presseähnliche Angebote" der öffentlich-rechtlichen Sender sollen verboten werden. Das haben die Ministerpräsidenten der Länder im Oktober beschlossen. Nun müssen allerdings noch alle Länderparlamente diesen Reglementierungen für ARD, ZDF & Co im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen.

Ein medienpolitisch bemerkenswerter Vorgang ereignete sich im Niedersächsischen Landtag. Da wurde ein inhaltlich gleicher Antrag gemeinsam mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD verabschiedet. Kaum zu glauben, aber wahr - die Oppositionspartei SPD hat diesen Online-Beschränkungen im Vorfeld bereits zugestimmt.

Keine Konkurrenz zu Zeitungsverlagen erwünscht

Als "medienpolitische Bankrotterklärung der SPD-Landtagsfraktion", kritisieren Amadore Kobus, ver.di-Fachbereichsleiterin Medien, und Ulf Birch, Vorsitzender des NDR-Programmausschusses, diese folgenschwere Entschließung in einem Brief an den Chef der SPD-Landtagsfraktion Wolfgang Jüttner. CDU und FDP in Niedersachsen hatten keinen Hehl daraus gemacht, dass Online-Angebote der Rundfunkanstalten nicht in Konkurrenz mit privatwirtschaftlichen Zeitungsverlagen treten dürften.

Schon der DGB hatte im Rahmen einer Anhörung gefordert, die zeitliche Beschränkung aus dem Gesetzentwurf herauszunehmen. "Wir verstehen nicht, wie sich die SPD-Fraktion von der CDU und FDP bei einem für die Bürger/innen so wichtigen Thema in einem solchen Umfang binden und festlegen lässt. Dies ist alles andere als eine Position zur Fortentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland, weil damit der NDR vom Internetzeitalter tendenziell ausgeschlossen wird und die Verlegerinteressen wieder einmal obsiegen", so Kobus und Birch.

"Die zeitliche Beschränkung von Angeboten widerspricht nicht nur den Gesetzen des Netzes und seiner Nutzer, sondern ist auch nicht durch objektive Gründe zu rechtfertigen. Eine verantwortliche Medienpolitik muss gewährleisten, dass Gebührenzahler und Nutzer des Internets ihre Medien in gewohnter Qualität und Breite vorfinden. Dabei geht es nicht um einen Frei- fahrtschein für ausufernde Aktivitä-ten, sondern um den Erhalt öffentlich-rechtlicher Medien und die Umsetzung der verfassungsrechtlich gewollten Entwicklungsgarantie. Dafür sollten weiter alle streiten, die eine demokratische Publizistik jenseits vom Einfluss großer Medienkonzerne und dem Gewinnstreben fachfremder Investoren wollen", fordert Birch.