Einzelhandel: Tarifvertrag muss erkämpft werden

Weil ver.di nicht bereit war, Tarifbedingungen unterhalb des Pilot-Tarifabschlusses von Nordrhein-Westfalen zu akzeptieren, haben die Arbeitgeber am 9. Juli die Tarifverhandlungen abgebrochen. Damit sind die 256 000 Beschäftigten im Einzelhandel in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt ohne Tarifvertrag. "Einen Rückschritt bei der Angleichung der Arbeitsbedingungen werden wir nicht zulassen", machte ver.di-Bundesvorsitzender Frank Bsirske klar. Er traf sich am 11. August in Suhl mit Abordnungen der drei Tarifkommissionen und sicherte seine persönliche Unterstützung zu. Um die Tarifbindung wieder herzustellen, hat der Fachbereich Handel einen "heißen Herbst" angekündigt.

Klinikum St. Georg Leipzig: Stadt stimmt KAV-Austritt zu

Die Beschäftigten des Klinikums St. Georg protestierten gegen den geplanten Austritt aus dem Kommunalen Arbeitgeberverband und haben erreicht, dass der Aufsichtsrat einen entsprechenden Antrag des Geschäftsführers ablehnte. Die Stadt Leipzig als Gesellschafter jedoch gestattete nun dem Geschäftsführer, den Austritt zum 31. Dezember zu erklären. Gabriele Meyer von ver.di Leipzig-Nordsachsen kündigte erneut Widerstand an: "Wir müssen weiter Druck machen, sowohl in Gesprächen mit der Politik als auch mit Aktionen auf der Straße." Ein Austritt aus dem Arbeitgeberverband bedeutet für die rund 2 200 Mitarbeiter/innen die Abkoppelung von der bundesweiten Tarifentwicklung und damit reale Einkommensverluste auf unbestimmte Zeit.

DRK Bautzen: Neuer ver.di-Tarifvertrag

Seit dem 1. Juli haben die Beschäftigten beim DRK Kreisverband Bautzen einen ver.di-Tarifvertrag. Er bringt eine Einkommenserhöhung von 2,5 Prozent und beendet die Ungleichbehandlung der Mitarbeiter in der jeweils gleichen Berufsgruppe.

Vorangegangen war ein Streit um den beim sächsischen Landesverband des DRK bestehenden Tarifvertrag mit dem DHV, an den sich auch das DRK Bautzen gebunden fühlte. Die Mehrzahl der Mitarbeiter des Kreisverbandes verweigerte aber einen Änderungsvertrag zur Übernahme des DHV-Tarifvertrages und forderte hausinterne Tarifverhandlungen. Ihre Beharrlichkeit und das Hamburger Urteil zur Nichtzuständigkeit des DHV im sächsischen DRK-Landesverband ermöglichten den ver.di-Abschluss.