Einigung für Beschäftigte der Staatstheater steht

TARIFVERTRAG | Endlich! Das Land Niedersachsen hat im Tarifkonflikt eingelenkt. In dem seit mehr als zwei Jahren andauernden Tarifkonflikt für die Bühnen- und Werkstattarbeiter der niedersächsischen Staatstheater in Braunschweig und Oldenburg ist Ende Oktober zwischen ver.di und dem Land Niedersachsen eine Tarifeinigung erzielt worden. Der Einigung gingen Streiks seit Februar dieses Jahres voraus. Seit August wurde der Arbeitskampf unbefristet geführt. Das Ergebnis sieht die Gewährung von vier Tagen Zusatzurlaub und einer gestaffelten Theaterbetriebszulage als Ausgleich für die von den Beschäftigten zu leistenden Arbeitszeiten einschließlich Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit vor. Für die Zeit seit 2007 wurde eine Übergangsregelung getroffen. Die Tarifeinigung gilt für rund 350 Beschäftigte in den beiden Staatstheatern. Die Gewerkschaftsmitglieder diskutierten in Streikversammlungen über das Verhandlungsergebnis. Danach wurde der Streik bis zur zweiten Urabstimmung ausgesetzt. Für beide Seiten galt eine Erklärungsfrist für die Tarifeinigung bis zum 13. 11. 2009, die noch vor dem Redaktionsschluss lag. Onno Dannenberg, Verhandlungsführer des ver.di-Landesbezirks Niedersachsen-Bremen, bedauerte, dass eine Einigung erst nach so langer Zeit und einem Arbeitskampf erzielt werden konnte: "Dem erzielten Kompromiss hätte das Land auch schon vor einem Jahr zustimmen können."


Selbstständige wollen mehr soziale Sicherheit

SELBSTSTÄNDIGENTAG | "Die Krankenversicherung für allein arbeitende Selbstständige darf nicht länger an Phantasie-Einkommen bemessen werden", forderte Veronika Mirschel von der ver.di-Bundesverwaltung beim 1. Selbstständigentag des Landesbezirks Niedersachsen-Bremen. "Der Krankenversicherungsbeitrag muss nach dem real erzielten Einkommen bemessen werden", stellte Mirschel klar. Derzeit arbeiten in Deutschland mehr als 2,3 Millionen Solo-Selbstständige ohne angemessene soziale Absicherung. Bei ihnen unterstellt die gesetzliche Krankenversicherung pauschal ein Monatseinkommen von 4 050 Euro - obwohl nur wenige Selbstständige so viel verdienen. Zudem wird daraus ein Krankenkassenbeitrag von 569,63 Euro abgeleitet. Und selbst wenn ein geringeres Einkommen vom Selbstständigen nachgewiesen wird, legt die Krankenversicherung ein angenommenes Mindesteinkommen von 1 890 Euro zu Grunde. Auch die Absicherung von Freiberuflern und Selbstständigen gegen Berufsunfähigkeit ist ungenügend. Private Versicherungen sind für viele zu teuer, eine Alternative gibt es nicht. Seit Februar 2006 können sich Betroffene freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern - allerdings nur für Existenzgründungen nach 2004 und nur noch bis 2010. Die ver.di-Selbstständigen fordern, dass die freiwillige Arbeitslosenversicherung bleibt und allen Selbstständigen offen steht. Weitere Forderungen von ver.di sind: finanzierbare Weiterbildung durch Fernstudien und Stipendien, wieder steuerliche Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers und Anhebung der Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 800 Euro.