Einigung für Beschäftigte der Staatstheater steht

NIEDERSACHSEN / BREMEN | In dem seit mehr als zwei Jahren andauernden Tarifkonflikt für die Bühnen- und Werkstattarbeiter der niedersächsischen Staatstheater in Braunschweig und Oldenburg ist Ende Oktober zwischen ver.di und dem Land Niedersachsen eine Tarifeinigung erzielt worden. Der Einigung gingen Streiks seit Februar dieses Jahres voraus. Seit August wurde der Arbeitskampf unbefristet geführt. Das Ergebnis sieht die Gewährung von vier Tagen Zusatzurlaub und einer gestaffelten Theaterbetriebs-zulage als Ausgleich für die von den Beschäftigten zu leistenden Arbeitszeiten einschließlich Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit vor. Für die Zeit seit 2007 wurde eine Übergangsregelung getroffen. Die Tarifeinigung gilt für rund 350 Beschäftigte in den beiden Staatstheatern.


Nach Streiks Bewegung im Groß- und Einzelhandel

SACHSEN / SACHSEN-ANHALT / THÜRINGEN | Im Handel geht es seit Monaten hart zur Sache. Bei OBI kämpfen die Beschäftigten darum, dass sie endlich branchenüblich bezahlt werden. Im Großhandel gingen die Arbeitgeberverbände mit drastischen Forderungen nach Aufweichungen der Tarifverträge in die Gespräche. Als sie damit nicht durchkamen, verweigerten sie die Fortsetzung der Verhandlungen. Die Tarifgemeinschaft der Einzelhändler versuchte, den Pilotabschluss von Nordrhein-Westfalen, der inzwischen in allen anderen Bundesländern nachvollzogen wurde, in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu unterlaufen. Sie erklärte Anfang Juli die Tarifverhandlungen mit ver.di für gescheitert.

Die Beschäftigten machten Druck, im Großhandel kehrten die Arbeitgeber an den Verhandlungstisch zurück. Am 14. Oktober war in Sachsen-Anhalt der Durchbruch geschafft. Die 12 500 Beschäftigten bekommen in zwei Schritten 3,5 Prozent mehr Geld. Die ursprünglichen Gegenforderungen der Arbeitgeber nach Ausweitung von Befristungen, einseitiger Kürzung von Arbeitszeit und generellen betrieblichen Öffnungsklauseln konnten abgewehrt werden.

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Selbstständige wollen mehr soziale Sicherheit

NIEDERSACHSEN / BREMEN | Derzeit arbeiten in Deutschland mehr als 2,3 Millionen Solo-Selbstständige ohne angemessene soziale Absicherung. Bei ihnen unterstellt die gesetzliche Krankenversicherung pauschal ein Monatseinkommen von 4050 Euro - obwohl nur wenige Selbstständige so viel verdienen. Zudem wird daraus ein Krankenkassenbeitrag von 569,63 Euro abgeleitet. Auch die Absicherung von Freiberuflern gegen Berufsunfähigkeit ist ungenügend. Private Versicherungen sind für viele zu teuer, eine Alternative gibt es nicht. Seit Februar 2006 können sich Betroffene freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern - allerdings nur für Existenzgründungen nach 2004 und nur noch bis 2010. Die ver.di-Selbstständigen forderten zuletzt auf dem 1. Selbstständigentag im Landesbezirk Niedersachsen-Bremen, dass die freiwillige Arbeitslosenversicherung bleibt und allen Selbstständigen offen steht. Weitere Forderungen von ver.di sind: die finanzierbare Weiterbildung durch Fernstudien und Stipendien, die steuerliche Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers und die Anhebung der Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 800 Euro.