Auslaufmodell Jobcenter? Keineswegs! Überraschend kam es im unionsinternen Streit um die Jobcenter zu einer Lösung, so dass einer Grundgesetz-Änderung offenbar nichts mehr im Wege steht. Auch in Niedersachsen können Millionen Langzeitarbeitslose somit auf einen Fortbestand der Hartz-IV-Betreuung "aus einer Hand" in den 30 Jobcentern (ARGEn) im Lande hoffen. Für die Gewerkschaften ist klar, dass die sozialen Probleme der Hartz-IV-Empfänger im Mittelpunkt stehen müssen. Ziel muss es sein, alle Arbeitslosen gleich zu behandeln.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), die ihren Wahlkreis in Hannover hat, will die geplante Grundgesetz-Änderung rasch unter Dach und Fach bringen. Weil dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist, muss sie Verhandlungen mit der SPD aufnehmen - zum Erhalt der Jobcenter und zur Aufstockung der Anzahl der so genannten Optionskommunen. Dabei handelt es sich um Städte und Landkreise, die Langzeitarbeitslose in Alleinregie betreuen und vermitteln - ohne unmittelbaren Einfluss der Bundesagentur für Arbeit.

Die Aufgaben der Jobcenter vollständig an die Kommunen zu übertragen, würde finanzielle Folgen für die dann verantwortlichen Länder haben. Selbst wenn das Steueraufkommen neu verteilt würde, blieben Länder und Kommunen auf nicht absehbaren Mehrleistungen sitzen.

Bundesweit gibt es derzeit 69 Optionskommunen, allein 13 davon in Niedersachsen, weil Ministerpräsident Christian Wulff, CDU, dieses Modell als zukunftsweisend befürwortet hatte. Die SPD im Bund lehnt allerdings eine generelle Ausweitung der Optionskommunen ab. Nun soll ein Kompromiss vorsehen, dass alle Kommunen wählen können, ob sie das Modell der Optionskommune wollen oder die Aufgaben gemeinsam wahrnehmen - bei einer einheitlichen Rechts- und Fachaufsicht des Bundes.

Fruchtbare Zusammenarbeit ist möglich

Klaus Stietenroth, Geschäftsführer der Agentur für Arbeit Niedersachsen- Bremen, war sich längst sicher, dass eine "Fortsetzung der fruchtbaren Zusammenarbeit von Agentur und Kommunen" möglich sei. Die Kooperation zwischen Arbeitsverwaltung und Kommunen sollte aus ver.di-Sicht unbedingt auch Beteiligungsrechte für Beiräte bei öffentlich geförderter Beschäftigung beinhalten.

Hintergrund: Die Einführung der Jobcenter hatte das jahrzehntelange Nebeneinander von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe beendet. Die Jobcenter bieten Betreuung unter einem Dach an. Das Bundesverfassungsgericht hatte allerdings 2007 die gemeinsam von der Bundesarbeitsagentur (BA) und den Kommunen betriebenen Jobcenter (ARGEn) als unzulässige Mischverwaltung beanstandet und eine Neuregelung bis Ende 2010 verlangt. Während die FDP die Verständigung in der Union begrüßte, werden CDU und SPD noch hart verhandeln müssen - hoffentlich zum Wohl der Arbeitslosen. So der Stand bei Redaktionsschluss.