In Sachsen-Anhalt trafen sich Angelika Kelsch und Manuela Schmidt vom ver.di- Fachbereich Gemeinden mit der Staatssekretärin im Ministerium für Gesundheit und Soziales, Beate Bröcker. Es ging ihnen um das wichtige Thema, wie der Personaleinsatz in Kindertageseinrichtungen verbessert werden könnte. Schwerpunkt des Gesprächs war die frühkindliche Bildung. Aufgrund der ständig wachsenden Anforderungen an die pädagogischen Fachkräfte hat das Land die regelmäßigen Zuweisungen für Personalkosten im Kinderförderungsgesetz verankert. Jährlich stehen 2,94 Millionen Euro zur Finanzierung von Vor- und Nachbereitungsstunden und zusätzlich 2,4 Millionen Euro zur Sprachförderung zur Verfügung. In den Tageseinrichtungen sind die jeweils zugewiesenen Mittel zweckgebunden, jedoch eigenverantwortlich bezogen auf Personalstunden oder -ausstattung einzusetzen. So kann die Wochenstundenzahl von Erzieherinnen, vor allem der pädagogischen Teilzeitkräfte, erhöht werden. Auch Neueinstellungen sind möglich, wenn die umgerechneten Personalstunden das zulassen. "Diese für Personalkosten zweckgebundenen zusätzlichen Zuweisungen können das Kind-Personal-Verhältnis deutlich verbessern", freut sich Fachbereichsleiterin Manuela Schmidt, bedauert aber gleichzeitig, dass damit keine Veränderung des Personalschlüssels im bestehenden Gesetz verbunden ist. Nun komme es darauf an, wie die Träger die neuen Möglichkeiten ausschöpften. Die Gewerkschafterinnen haben der Staatssekretärin deshalb vorgeschlagen, im Rahmen einer gesonderten Verordnung oder einer Information an die Träger der Kindertagesstätten konkrete Hilfestellungen zu geben. So ist zu erklären, was Vor- und Nachbereitungszeiten sind und wie die Ausgestaltung praktisch aussehen kann. "Wir werden die Umsetzung aktiv begleiten, aber auch weiter auf eine gesetzliche Verbesserung des Personalschlüssels hinwirken", verspricht Manuela Schmidt.