Ladenöffnungsgesetz - ein anderes soll her

Am 31. Dezember läuft in Sachsen das befristet geltende Ladenöffnungsgesetz aus. Die Landesregierung hat am 25. Mai einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt. Die etwa 50 Betriebsräte verschiedener sächsischer Handelsunternehmen erfuhren vom sächsischen Wirtschaftsminister Morlok, FDP, die geplanten Veränderungen: Die bisherigen vier verkaufsoffenen Sonntage sollen auf fünf ausgeweitet werden, die auch im Rahmen von stadtteilbezogenen Festen und speziellen Firmenjubiläen genutzt werden können.

An fünf Werktagen soll über 22 Uhr hinaus eingekauft werden können (Mitternachtsshopping). Grundsätzlich soll es bei der bisherigen Ladenöffnung von 6 bis 22 Uhr von Montag bis Samstag bleiben. Die Betriebsräte sehen das anders. ver.di, SPD und die Linke hatten zur Diskussion geladen. Ina Taute-Hässelbarth, Betriebsrätin in einem Leipziger Aldi-Markt, beklagt, dass sie jetzt schon oft allein im Markt stehen müsse. Vor Übergriffen muss sie sich selbst schützen, auch nehmen Diebstahlversuche zu.

"Wenn die Ladenöffnungszeiten weiter ausgedehnt werden, gehen auch die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse zurück. Es ist schon jetzt feststellbar, dass sich die Zahl der geringfügig Beschäftigten immer weiter erhöht und die Vollzeitbeschäftigten auf der Strecke bleiben," so Gabriele Sonntag, die Betriebsrätin im Toom-Verbrauchermarkt Chemnitz ist.

Der parlamentarische Geschäftsführer der Linken, ver.di-Mitglied Klaus Tischendorf, betont, dass es für ihn drei Schwerpunkte gibt: Arbeitsschutz, Alleinerziehende und Beruf sowie die Übernahme von Auszubildenden. Der Arbeitnehmerflügel der CDU kritisierte den Gesetzentwurf zum Ladenschluss ebenfalls: Dieser bringe den Gemeinden und den Händlern keine Rechtssicherheit; eine Flut von Klagen sei zu erwarten.

Die Betriebsräte wollen, dass die Läden unter der Woche bis 20 Uhr geöffnet sind. Samstags sollten die Läden um 18 Uhr schließen, sonntags von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein - auch an den Sonntagen im Dezember. Das "Nachtshopping" sollte generell abgeschafft werden. Besonderen Wert legen die Betriebsräte und ver.di auf verstärkte Arbeitsschutzregelungen für Beschäftigte. Verkäuferinnen sollen nach 18 Uhr nicht allein im Laden oder in der Abteilung stehen dürfen.

Das breite Bündnis von Gewerkschaften, Kirchen, Verbraucherorganisationen, Verbänden und Parteien wird die Anhörungen des Gesetzes im Sächsischen Landtag begleiten und darauf hinwirken, dass der Horrorkatalog von Morlok nicht umgesetzt werden kann.