Nach langen, zeitweise zähen Verhandlungen haben sich die Gewerkschaft ver.di und die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) auf einen Tarifvertrag zur Standort- und Beschäftigungssicherung geeinigt. Leni Breymaier, ver.di-Landesbezirksleiterin: "Es ist gut, dass wir heute einen Tarifvertrag und damit endlich auch Sicherheit für die Beschäftigten in der LBBW erreicht haben. Damit können wir die Nachteile ausgleichen, die die Kolleginnen und Kollegen durch den massiven Personalabbau erfahren mussten und müssen. Es bleibt aber ein bitterer Beigeschmack: Sehr viele Arbeitsplätze werden abgebaut." Manfred Bork, Verhandlungsführer von ver.di: "Wir haben unser Ziel, betriebsbedingte Beendigungskündigungen für die Beschäftigten zu vermeiden, erreicht. Die von der Bank festgelegten Personalabbauziele sollen durch Altersrente, natürliche Fluktuation, Abschluss von Vorruhestands- und Altersteilzeitverträgen und Aufhebungsverträgen mit Abfindungen erreicht werden. Darüber hinaus haben wir Rahmenbedingungen zur Arbeitszeitverkürzung festgelegt."

Die LBBW wurde durch schwerwiegende politische und unternehmerische Fehlentscheidungen in ihre katastrophale Situation gebracht, so ver.di. Der daraus resultierende weitreichende Personalabbau und andere Auswirkungen für die Beschäftigten machten diesen Tarifvertrag notwendig. Danach sind betriebsbedingte Beendigungskündigungen zu vermeiden, in jedem Falle sind sie bis zum 30. September 2011 ausgeschlossen. Regelungen zur individuellen und kollektiven Arbeitszeitverkürzung wurden vereinbart, wodurch betriebsbedingte Beendigungskündigungen vermieden werden. Die Standorte Karlsruhe, Leipzig, Mainz, Mannheim und Stuttgart bleiben erhalten.

Regelungen zum Vorruhestand, zur Altersteilzeit und zum freiwilligen Ausscheiden mit Abfindung wurden ebenfalls festgelegt. Neben Anreizen zu Mobilität und Flexibilität wurden umfangreiche Qualifizierungsmaßnahmen vereinbart. Die LBBW verpflichtet sich auch weiterhin, auf dem bisherigen Niveau Ausbildungsplätze zu schaffen. Geregelt wurde auch die Übernahme der Auszubildenden.

Für den Fall etwaiger Ausgliederungen von Teilen des Unternehmens wurde diese eine Tarifbindung vereinbart. Die Übergänge der Arbeitsverhältnisse werden in einem Überleitungstarifvertrag geregelt. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2014.