Arbeitsplätze gefährdet

KREISLAUFWIRTSCHAFTSGESETZ | Ende Oktober hat der Bundestag ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz beschlossen. Darin werden die Vorschriften für das Recycling neu geregelt. Das Gesetz gefährde Arbeitsplätze bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsunternehmen, sagte das zuständige ver.di-Bundesvorstandsmitglied Erhard Ott. Nach dem Prinzip der Daseinsvorsorge müsse der Hausmüll komplett in die Hände öffentlicher Entsorger und dürfe nicht dem Gewinnstreben der privaten überlassen werden. Gleichzeitig befürchtet er, dass die Abfallgebühren steigen. Mehr Privatisierung bedeute, dass die Tarifbindung der Branche weiter abnehme. Ott forderte die Bundesländer auf, den vorliegenden Gesetzentwurf bei der Abstimmung im Bundesrat am 25. November abzulehnen und den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dort müsse eine Regelung vereinbart werden, die faire Arbeitsbedingungen und die Zahlung von Tariflöhnen berücksichtige.


Abstimmung über Stuttgart 21

BADEN-WÜRTTEMBERG | Am 27. November stimmen Baden-Württembergs Bürger/innen darüber ab, ob das Land aus der Finanzierung des Bahnprojekts Stuttgart 21 aussteigen soll. Zur Debatte stehen offiziell 824 Millionen Euro. Widerlegt ist das Argument, Stuttgart 21 schaffe Tausende von Arbeitsplätzen. Einer Studie des IMU-Instituts zufolge bleiben dauerhafte Beschäftigungseffekte gering. So wenden sich immer mehr gewerkschaftliche Gliederungen gegen Stuttgart 21. Der DGB-Bezirk Baden-Württemberg ist am 20. September 2011 dem Landesbündnis "Ja zum Ausstieg" beigetreten. Werner Sauerborn, Sprecher der Gewerkschafter/innen gegen S21, appellierte, nicht "auf den Zuschauerbänken zu sitzen", sondern für ein "Ja zum Ausstieg" zu stimmen.

www.kollegenJA-zum-ausstieg.de