Gute Pflege will bezahlt sein

Ob in Pflegeheimen oder Zeitungsredaktionen, im Speditions- oder Reinigungsgewerbe: Die Zahl der Leiharbeitsbeschäftigten in Niedersachsen ist mittlerweile wieder auf über 71000 Beschäftigte angestiegen, das sind fast drei Prozent aller Arbeitnehmer. Niedersachsen liegt damit knapp über dem Bundesdurchschnitt. Das Land Bremen hat mit gut 10000 Leiharbeitern, das sind 3,7 Prozent aller Beschäftigten, bundesweit die höchste Quote vor Hamburg und Thüringen. Rund die Hälfte der Leiharbeitnehmer ist inzwischen in der Dienstleistungsbranche beschäftigt.

Reines Wunschdenken

Nach einer neuen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) finden nur sieben Prozent der ehemals Arbeitslosen durch Leiharbeit einen festen Arbeitsplatz. Die meisten Leiharbeitsverhältnisse enden dagegen innerhalb von drei Monaten. Dies widerlege eindeutig, dass Leiharbeit eine Brücke in den Arbeitsmarkt darstelle. Leiharbeitsbeschäftigte erhielten zudem bei gleicher Qualifikation etwa 30 Prozent weniger Entgelt.

Die IG Metall und ver.di haben in einer gemeinsamen Erklärung gefordert, die Arbeits- und Leistungsbedingungen von Leiharbeitnehmer/innen zu verbessern, den Missbrauch von Leiharbeit in Unternehmen zu unterbinden und gleiches Geld für gleiche Arbeit zu bezahlen. ver.di-Landesleiter Siegfried Sauer wies darauf hin, dass durch Leiharbeit ein "großer Niedriglohnsektor mit prekären Arbeitsbedingungen" entstanden sei. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz müsse dringend geändert und die in einer EU-Richtlinie festgelegten Mindeststandards für Leiharbeit in deutsches Recht umgesetzt werden.

Mindestlohn nur Notlösung

"Leiharbeitsbeschäftigte werden zunehmend zur Verdrängung von Stammbeschäftigten missbraucht", so Sauer. Die unternehmensinterne Verleihung durch eigene Leiharbeitsgesellschaften müsse begrenzt werden. Er forderte mehr Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte in Entleihbetrieben und das sogenannte Synchronisationsverbot, also die Koppelung der Befristung von Leiharbeit an einen Arbeitseinsatz. Damit dürfen Verleihfirmen künftig Arbeitnehmer nicht mehr nur für einen Auftrag einstellen und anschließend wieder entlassen.

Der von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, CDU, geforderte Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche sei "lediglich eine Notlösung, solange es noch kein Gesetz für gleichen Lohn bei gleicher Arbeit gibt". Ein Branchen-Mindestlohn allein verhindere nicht den derzeit gesetzlich zugelassenen Missbrauch von Leiharbeit. Sauer forderte Niedersachsens Ministerpräsidenten David McAllister, CDU, auf, eine entsprechende Bundesratsinitiative zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes auf den Weg zu bringen.

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