Rau und unbehaglich ist zuweilen das Betriebsklima in der Firma Bettenwelt in Homberg/Efze. Seit der Geschäftsführer Kay Sievers das Zepter schwingt, folgt ein Kündigungsverfahren gegen Betriebsratsmitglieder auf das andere. Rund anderthalb Jahre schwelt der Konflikt schon. Drei Mitglieder des Betriebsrats erhielten eine fristlose Kündigung. Anfang Mai stand nun die Betriebsrätin Tanja Dotzert vor dem Landesarbeitsgericht in Frankfurt. Zum Hintergrund: Bei der Firma Bettenwelt werden von Beschäftigten sogenannte Bewegungsprotokolle angefertigt. Minutiös wird ihr Verhalten im Betrieb dokumentiert. Der Betriebsrat monierte diese Praxis , die an "dunkle Kapitel der jüngeren deutschen Geschichte", erinnere. Der Geschäftsführer sah darin eine Beleidigung und einen Grund für eine fristlose Kündigung.

Im Ton vergriffen...

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht wurden allerdings die Betriebsratsmitglieder entlastet. Es sei abzuwägen, dass es sich um langjährig Beschäftigte handele, die sich zwar im Ton vergriffen, aber ansonsten untadelig gearbeitet hätten. Die Geschäftsführung ging in die nächste Instanz. Das Landesarbeitsgericht wurde aber noch deutlicher. Als unverhältnismäßig wurde die fristlose Kündigung eingestuft. "Dies insbesondere deshalb, weil die inkriminierte Äußerung im Rahmen eines Monatsgesprächs fiel und die näheren Umstände dafür sprechen, dass dabei die Funktion der Arbeitnehmerin als Betriebsratsmitglied und als stellvertretende Betriebsratsvorsitzende im Vordergrund stand." Diese Monatsgespräche sind nicht öffentlich und auch bisher wurde nicht "jedes Wort auf die Goldwaage gelegt", so der Betriebsrat.

...aber gut gearbeitet

Die Kündigung ist damit rechtsunwirksam. Dennoch ist der Verdacht erhärtet, dass der Geschäftsführer unliebsame Interessenvertreter/innen los werden will. Zu den Eigentümlichkeiten bei Bettenwelt in Homberg/Efze gehört, dass man trotz scharfer Töne und Klage vor den Arbeitsgerichten "ganz normal" zusammen arbeitet, so Gerd Pfeiffer, Betriebsratsvorsitzender: Sein Verfahren steht im August an. Er jedenfalls, und auch die anderen Betriebsratsmitglieder, wollen "den Verlockungen einer Abfindung" standhalten. Denn die ständigen Auseinandersetzungen gehen an die Substanz. Aber es geht auch um Rechte der Arbeitnehmer/innen. Keine Aussicht auf Erfolg misst das Landesarbeitsgericht der Beschwerde des Arbeitgebers zu und empfiehlt stattdessen, die Kündigungen zurückzuziehen. Das ist bisher allerdings nicht geschehen.

In der Region trifft die Auseinandersetzung auf großes Interesse. Der Gerichtssaal in Frankfurt war gut gefüllt. Ein Solidaritätskomitee hatte anlässlich des 1. Mai auf dem Marktplatz in Kassel ein Bett aufgestellt. reb