Wenn Sparen in den Zusammenbruch führt

KOMMUNEN | Anlässlich ihrer Frühjahrstagung Anfang Mai haben sich in Dietzenbach die ver.di-Personalräte der südhessischen Landkreise mit der nach wie vor prekären Finanzsituation der hessischen Kommunen auseinandergesetzt. Im Gespräch mit der 1. Kreisbeigeordneten Claudia Jäger bestand Einigkeit, dass die Kommunen strukturell unterfinanziert und die Finanzprobleme auf dem bloßen Einsparungsweg nicht in den Griff zu bekommen sind. Einseitige Sparauflagen der Regierungspräsidien als Aufsichtsbehörden beziehen sich zunächst vor allem auf Einsparungen im Personalbereich.

Da dies in den letzten Jahren bereits bis an die Grenze der Handlungsfähigkeit umgesetzt wurde und die Personalhaushalte darüber hinaus nur einen kleinen Anteil an dem gesamten Teil der Ausgaben ausmachen, sehen die Personalräte darin keinen sinnvollen Weg. Sie befürchten vielmehr einen weiteren Qualitätsverlust der zu erbringenden Dienstleistungen und damit eine Verschlechterung des Services für die Bürgerinnen und Bürger. "Die von den Aufsichtsbehörden aktuell gemachten Auflagen führen nicht zur Sanierung der Haushalte, sondern tendenziell zum Zusammenbruch der kommunalen Selbstverwaltung und der demokratischen Basis unserer Gesellschaft", sagte ver.di-Sprecher Gerhard Abendschein.


Mehr Geld, mehr Urlaub und Gleichstellung

EINZELHANDEL | Manchmal geht es schneller, als geglaubt. Im hessischen Einzelhandel wurde Ende Juni folgendes Ergebnis erzielt: Die Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen werden zum 1. Juni 2011 um drei Prozent und zum 1. Juni 2012 um weitere zwei Prozent erhöht. Im April 2012 erhalten alle Vollzeitbeschäftigten eine einmalige Zahlung von 50 Euro (Teilzeitbeschäftigte arbeitszeitanteilig) und Auszubildende 25 Euro. Einige bisher geltende tarifvertragliche Vereinbarungen wurden entsprechend der Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes diskriminierungsfrei geregelt. So erhalten alle Beschäftigten ab 2012 altersunabhängig 36 Werktage Urlaub; eingetragene Lebenspartnerschaften werden beim Sonderurlaub (Geburt eines Kindes, Todesfälle) der Ehe gleichgestellt. Zudem bleibt die Verdienstsicherung und der besondere Kündigungsschutz für ältere Beschäftigte auch weiterhin bestehen; die Jahre der Betriebszugehörigkeit vor dem 25. Lebensjahr werden bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer in einem Unternehmen berücksichtigt.

"ver.di wollte spürbar mehr Entgelt durchsetzen und 36 Werktage Urlaub für alle erreichen - das ist gelungen" - so urteilt der hessische ver.di-Fachbereichsleiter Bernhard Schiederich. "Dabei halfen viele Beschäftigte durch Streiks sowie betriebliche und öffentliche Aktionen mit." In drei Verhandlungsrunden hatten die Arbeitgeber ein vollkommen unannehmbares Angebot gemacht. Der jetzige Abschluss gilt für rund 156.000 Beschäftigte im hessischen Einzelhandel.


Neu vernetzt

SCHRIFTSTELLER | Seit Ende Mai ist die neue Website des Verbands deutscher Schriftsteller (VS) Hessen online unter www.vs-hessen.de. Erstellt von dem Vorstandsmitglied Eric Giebel, wird die Seite in Zukunft ständig aktualisierte Informationen über die Projekte und Aktivitäten des VS in Hessen anbieten. www.vs-hessen.de