Heike Langenberg ist Redakteurin der ver.di PUBLIK

80 Stunden im Monat arbeiten, 400 Euro bar auf die Hand - für viele Frauen ist das Realität. Auf den ersten Blick mitunter sogar eine verlockende Sache, das kleine Taschengeld für nebenher, von den Arbeitszeiten her vereinbar mit der Familie, wenn schon die Kinderbetreuung allenfalls am Vormittag über Schule und Kindergarten funktioniert. Viele Mütter greifen dankbar zu, hat ihnen der Arbeitsmarkt doch sonst nichts zu bieten. Geringfügig entlohnte Beschäftigte sind in der Mehrzahl weiblich.

Die Unternehmen beschäftigen die günstigen Arbeitskräfte gerne. Insbesondere im Handel und in der Gastronomie hat sich die geringfügig entlohnte Beschäftigung in den vergangenen Jahren stark ausgebreitet. 2008 wurden ein Drittel der Handelsjobs geringfügig bezahlt - für die Unternehmen eine Ersparnis von Millionen Euro auf Kosten der Allgemeinheit, der etwa Steuereinnahmen entgehen. Und mit dem Arbeitsrecht nehmen es die Arbeitgeber bei dieser Art von Arbeit nicht unbedingt genau. Bei Lohnfortzahlung in Krankheitsfall, Urlaub oder tariflichen Leistungen gehen die Arbeitgeber gerne davon aus, dass Minijobberinnen ihre Rechte ohnehin nicht kennen.

Die rot-grüne Bundesregierung hat 2003 dafür gesorgt, dass diese Arbeitsform derart boomen kann. Sie hat seinerzeit die Stundenbegrenzung für Minijobs aufgehoben. Seither sind aus kleinen Nebenbei-Beschäftigungen oft veritable Teilzeitjobs geworden, die aber nicht entsprechend bezahlt werden. Für die Arbeitgeber lohnen sie sich - aber nur für sie. Für die Frauen sind sie eine berufliche Sackgasse, für deren Altersvorsorge bringen sie nichts. Staat und Sozialversicherung entgehen Millionen und das Lohngefüge in Deutschland rutscht mit dieser steuerlich unterstützten geringfügig entlohnten Beschäftigung wieder ein Stück weiter nach unten.

Bericht Seite 10