Ausgabe 10/2011
Breuninger-Betriebsrätin gewinnt auch dort
Breuninger-Betriebsrätin gewinnt
Nunmehr ist es endgültig: Eine gekündigte Betriebsrätin der Kaufhauskette Breuninger muss weiter beschäftigt werden. Auch das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat somit ihre fristlosen Kündigungen für unwirksam erklärt. Angeblich hat die Kollegin per Handy Außenstehende bei einer Sitzung mithören lassen, ein konstruierter Vorwand, die Liste der ver.di-Betriebsräte zu zerschlagen. Die Kollegin arbeitet bereits wieder in ihrer Abteilung und ist auch zu 50 Prozent für die Betriebsratsarbeit frei gestellt. Wir gratulieren zu diesem Erfolg! Die Kollegin hat Rückgrat bewiesen und letztendlich Recht bekommen. Wir bedanken uns bei allen Kolleginnen und Kollegen innerhalb und außerhalb von ver.di für ihre Solidarität. Das hat ihr und ihren Mitstreiterinnen Mut gemacht.