Weit war der Weg nicht, aber ungewöhnlich, den die Beschäftigten bei der Firma A. Keil Feuerschutz in Hainburg bei Hanau gegangen sind: Ende Oktober fand die Betriebsratswahl unter Polizeischutz auf dem Bürgersteig vor dem Betriebsgelände statt. Der Geschäftsführer hatte gegen ein Mitglied des Wahlvorstands und zwei weitere Mitarbeiter aus zweifelhaften Gründen Hausverbote ausgesprochen.

Anschließend entlassen

Das Betriebsverfassungsgesetz sieht etwas ganz anderes vor: Wenn die Gründung eines Betriebsrats vorbereitet wird, stehen die Initiatoren sowie die Mitglieder des Wahlvorstandes, der dieBetriebsratswahl leitet, unter einem besonderen Schutz. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Beschäftigten zu unterstützen und mit den erforderlichen finanziellen und sonstigen Sachmitteln auszustatten. Der Geschäftsführer in Hainbach dagegen wollte die Wahl unbedingt verhindern, traute sich aber nicht, auch Mathias Venema von ver.di aus dem Betrieb zu werfen. Das erlaubt das Betriebsverfassungsgesetz auch nicht. Aber was soll ein Gewerkschaftssekretär allein im Betrieb, wenn gewählt werden muss? Beschäftigte und Gewerkschafter begaben sich also gemeinsam vor das Firmengebäude auf den Bürgersteig und forderten vorsichtshalber Polizeischutz an. Die Hainbacher Ordnungshüter waren zunächst ein wenig verblüfft, dennoch rückten sie an und schützten den Wahlvorgang. Über zwei Drittel der Wahlberechtigten nahmen an der Wahl teil. Aber der Geschäftsführer gab keine Ruhe. Ein Mitglied des Wahlvorstandes und ein neu gewähltes Mitglied des Betriebsrats wurden am 31. Oktober fristlos entlassen und erhielten ebenfalls Hausverbot.

Die Beschäftigten bei A. Keil Feuerschutz sind hochqualifiziert. Sie überprüfen Feuerlöscher und Rauchmeldeanlagen. ver.di Osthessen hat inzwischen Strafantrag gestellt. reb