Ausgabe 01/2012
Lohndumping per Werkvertrag
Werkvertrag, Leiharbeit oder fest Angestellter?
Der neueste Kniff heißt offiziell "Werkvertrag". Und der geht so: Ein Supermarkt beauftragt ein anderes Unternehmen, Dosen in Regalen nachzufüllen oder im Lager Chargen zu stapeln. Bezahlt wird jetzt nicht mehr wie bei der Leiharbeit pro Arbeitnehmerstunde, sondern pro "Werk". Das besteht in diesem Fall beispielsweise aus zehn leer geräumten Paletten. Das beauftragte Unternehmen bekommt dafür eine vereinbarte Summe, und die dort Angestellten verdienen im Westen lediglich 6,50 Euro pro Stunde und im Osten sogar nur sechs Euro. Das ist deutlich weniger als in der Zeitarbeit, wo seit dem 1. Januar Mindestlöhne von 7,89 Euro im Westen und 7,01 Euro im Osten gelten. Würde ein fest Angestellter des Supermarkts die Regale einräumen, müsste die Ladenkette für diese körperlich anstrengende Arbeit zum Beispiel in NRW einen Tariflohn in Höhe von etwa zwölf Euro zahlen.
In vielen Fällen handelt es sich bei den Werkvertragsfirmen faktisch um dieselben Unternehmen, die vorher für die gleichen Tätigkeiten Leiharbeiter geschickt haben. Als sich der staatlich festgesetzte Mindestlohn abzeichnete, haben sie nur rasch ein neues Standbein aufgebaut. So gründete Teamwork beispielsweise eine Tochterfirma namens "4U@work" und preist sich den Arbeitgebern nun an: "Wir erfüllen Ihren Bedarf ganz nach Ihren Wünschen, ob im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung oder in Form eines Werkvertrages." Etablierte Zeitarbeitsfirmen wie Adecco werben ebenfalls dafür, personalintensive Bereiche ganz auszulagern.
"Irgendwelche rechtlichen Risiken sind für den Einsatzbetrieb als Auftraggeber nicht ersichtlich", beschreibt Arbeitsrechtsprofessor Wolfgang Däubler die Lage. Hinzu kommt, dass der Betriebsrat in dieser Konstruktion - anders als bei Zeitarbeitnehmern - keinerlei Mitbestimmungsrechte hat: Werkverträge gelten nicht als Teil der Personalplanung, sondern fallen unter "Sachkosten". Und während Leiharbeitnehmer seit dem 1. Dezember 2011 gleiche Rechte wie Festangestellte beim Zugang zu Kantine oder Kitabetreuung haben und über frei werdende Arbeitsplätze informiert werden müssen, trifft das alles auf die Beschäftigten der Werkvertragsfirmen nicht zu.
Systematischer Missbrauch
Niemand weiß wirklich, wie viele Menschen mittlerweile in Werkvertragsfirmen arbeiten. Offizielle Daten dazu gibt es nicht, und die Bundesregierung schreibt in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linken-Fraktion, sie sähe keine Veranlassung, sie zu erheben. "Hinweise oder Informationen über eine weit verbreitete, systematisierte missbräuchliche Nutzung von Werkverträgen zur Umgehung von tariflichen oder arbeitsrechtlichen Standards liegen nicht vor", heiß es in der Stellungnahme, die das Bundesarbeitsministerium verfasst hat. Doch diese Position belegt vor allem die Wahrnehmungslücken der Regierenden.
Die Lebensmittelzeitung schätzt, dass heute etwa 350.000 Menschen in 120 derartigen Subfirmen beschäftigt sind. Die dortigen Arbeitgeber haben im Mai mit dem "Deutschen Handelsgehilfen-Verband" (DHV) einen Tarifvertrag abgeschlossen, der ganz nach ihrem Gusto ausgefallen ist: Die Organisation unter dem Dach des christlichen Gewerkschaftsbundes vereinbarte Minilöhne von 6,50 Euro bzw. sechs Euro pro Stunde. Auch Informationen für Einsatzort und -zeit können noch kurzfristiger festgelegt werden als in der Zeitarbeit.
Vor allem im Einzelhandel und in der Metall- und Elektroindustrie grassiert die neue Form des Lohndumpings. Rossmann, Ikea, Real und Rewe sind nur vier Beispiele unter vielen. Formal geht es bei Werkverträgen darum, dass der Markt- oder Fabrikleiter den Beschäftigten keine unmittelbaren Anweisungen gibt. Die bekommen sie stattdessen von einem Vorarbeiter, der sie zur Eile antreibt - denn je schneller das "Werk" beendet ist, desto höher ist der Gewinn seines Unternehmens. "Nur dort, wo selbst den kreativsten Juristen keine Konstruktion einfällt, die den Anschein eines Werk- oder Dienstvertrags hat, wird notgedrungen weiter auf die Leiharbeit zurückgegriffen", hat Rainer Kuschewski beobachtet, der in der verdi-Bundesverwaltung im Fachbereich Handel tätig ist. Das treffe beispielsweise auf die Arbeit an der Kasse oder hinter der Wursttheke zu, denn hier sei der unmittelbare Einfluss des Supermarktleiters unbestreitbar.
Gedeckt durch die Regierung
Juristisch ist es nicht einfach, gegen diese neue Entwicklung vorzugehen, bedauert Kuschewski: Die Arbeitgeber haben aus ihren juristischen Niederlagen bei der Zeitarbeit gelernt und die damaligen Formfehler vermieden - und die Bundesregierung scheint ihr Vorgehen zu decken. Nur wenn Beschäftigte oder Betriebsräte klar belegen können, dass es sich de facto um Zeitarbeit handelt, könnte das Arbeitgeber in die Bredouille bringen. Mit solchen Scheinwerkverträgen hätten die Betroffenen einen Vergütungsanspruch in der Höhe der Tarifverträge des Einzelhandels. "Bei uns wird das Thema versteckte Leiharbeit intensiv diskutiert", berichtet Sigrid Maaß, Betriebsratsvorsitzende bei Real in Berlin-Treptow. Zwar kennt sie die Werkvertragskollegen nicht, die nachts die Regale in ihrem Markt auffüllen. Doch sie findet es extrem ungerecht, dass die für die gleiche Arbeit viel weniger Geld bekommen als die Real-Kollegen.