SPD und Linke ergreifen die Initiative

In Sachsen gibt es kein Gesetz, das die Gleichstellung von Frau und Mann fördert. Das aus dem Jahr 1994 stammende Frauenförderungsgesetz ist längst antiquiert. 1999 wurde das Gleichstellungsministerium abgeschafft, die Finanzierung für diese Aufgaben stetig zurückgefahren und im vergangenen Jahr auch die Förderung des Landesfrauenrates Sachsen e.V. eingestellt. Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP gibt es ganze zwei Sätze zum Thema Frauen und Gleichstellung. Das wollen die Frauen in den Parteien, Verbänden, Vereinen und Gewerkschaften nicht mehr länger hinnehmen. Im Februar haben die Fraktion der SPD und im März die der LINKEN ihre Vorschläge der Öffentlichkeit präsentiert. Die SPD setzt auf ein Eckpunktepapier mit folgenden Schwerpunkten:

  • Erweiterung des Sächsischen Frauenförderungsgesetzes zu einem tatsächlichen Gleichstellungsgesetz,
  • Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten,
  • Forderung nach einer Bundesinitiative für eine Frauenquote von 40 Prozent in Führungs- und Aufsichtsgremien und einem Bundesgleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft,
  • Anwendung von Gender-Strategien als Kriterium für die Vergabe von Fördermitteln sowie Aufträgen und Ausschreibungen des Freistaates,
  • Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter an Hochschulen, Unterstützung von jungen Müttern für eine Vereinbarkeit von Berufsausbildung und Familie,
  • Erstellung und Umsetzung eines umfangreichen Handlungskonzeptes zur Gleichstellung in Sachsen durch die Staatsregierung.

Die Fraktion der LINKEN stellte im März im Landtag ihren Entwurf für ein modernes Gesetz zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann vor. Zu den Zielen gehören unter anderem:

  • die Beseitigung bestehender und die Verhinderung künftiger Diskriminierung wegen des Geschlechts und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit,
  • Stärkung der gleichstellungspolitischen Strukturen der Landkreise und kreisfreien Städte und der Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern,
  • Ergänzung im Sächsischen Statistikgesetz,
  • Änderung des Landeswahlgesetzes mit der Absicht der Erhöhung des Frauenanteils im Sächsischen Landtag.

In den ersten Diskussionen um das Eckpunktepapier der SPD und den Gesetzentwurf der LINKEN war der Wille der Frauen außerhalb des Parlaments zu spüren, eine parteiübergreifende Arbeit von Frauen für Frauen befördern zu wollen. Die ver.di-Frauen unseres Landesbezirkes werden sich mit dem DGB an der öffentlichen Debatte beteiligen. Der gesamte Gesetzentwurf der LINKEN ist auf www.linksfraktionsachsen.de unter Aktuelles abrufbar. Die SPD hat ihr Eckpunktepapier bislang nicht ins Netz gestellt.

btr