Schloss Gottorf

Schloß Gottorf

Zum 1. Januar 2013 soll das Freilichtmuseum Molfsee in die Organisationsstruktur der Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf integriert werden. "Diese Integration kann Folgen für die Beschäftigten der Landesmuseen Schloss Gottorf haben", befürchtet Karl-Heinz Pliete, Gewerkschaftssekretär im ver.di-Bezirk Schleswig-Holstein Nordost. Dazu könnten Personaleinsparungen in allen Bereichen gehören.

Ungeklärt sei unter anderem die Übernahme der Investitionskosten für den Neubau geeigneter Ausstellungsflächen und für die Bauunterhaltung im Freilichtmuseum Molfsee. Die wäre aber nötig, um dessen Bestand zu sichern. Vorgesehen ist, dass für das Personal des Freilichtmuseums nach der Übernahme durch die Stiftung der Tarifvertrag Länder, TV-L gilt.

Für die meisten Beschäftigten bedeute das eine höhere Vergütung, so Pliete. Das werde von ver.di ausdrücklich begrüßt. "Damit die Integration beider Einrichtungen erfolgreich bewältigt werden kann, ist eine bessere Finanzausstattung erforderlich", sagt der Gewerkschafter. Sonst könne die wirtschaftliche Substanz der Stiftung nicht erhalten werden und es könne zu Einschränkungen im Museumsbetrieb kommen. Pliete hält es nicht für möglich, diese Einschränkungen aus dem Eigenanteil, also zum Beispiel aus Eintrittsgeldern, zu erwirtschaften. Die reiche bereits jetzt nicht aus, um die Herausforderungen der Integration zu bewältigen, da der Landeszuschuss seit der Stiftungsgründung nahezu unverändert geblieben sei.

"Nur dem besonderen Einsatz aller Beschäftigten des Landesmuseums Schloss Gottorf ist zu verdanken, dass bisher die Qualität und die Reputation der Landesmuseen nicht gelitten haben. Wenn weitere Personaleinsparungen hinzu kommen oder weitere finanzielle Belastungen auf die Stiftung zukommen, wird diese Qualität vermutlich nicht mehr zu halten sein", sagt Pliete. "Die Beschäftigten erwarten eine zuverlässige Aussage über die Zukunftsfestigkeit ihrer Arbeitsplätze."

Pliete forderte die Landesregierung auf, der Stiftung eine auskömmliche Finanzausstattung zur Verfügung zu stellen. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Gebäude geschlossen werden und der Ausstellungsbetrieb eingeschränkt werden müsse.