Die Europäische Union (EU) will die Richtlinie zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen ändern. Einem entsprechenden Entwurf hat der EU-Binnenmarktausschuss Mitte Januar zugestimmt, im April soll das EU-Parlament endgültig entscheiden. Diese Richtlinie betrifft die Bedingungen für die Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen, unter anderem im Bereich Trinkwasser. Sie sollen dem jetzt schon geltenden Vergaberecht unterworfen werden.

Die Wasserversorgung liegt in Deutschland noch weitgehend in öffentlicher Hand. Privatisierung oder Teilprivatisierung sind schon heute möglich. Dann übertragen die Kommunen und Städte die Konzession für die Dienstleistung und können diese Vergabe an Bedingungen knüpfen hinsichtlich Preisgestaltung, Arbeitsbedingungen oder Nachhaltigkeit.

Tritt die geänderte Richtlinie in Kraft, müssen die Kommunen auch diese Konzessionen EU-weit ausschreiben. Dann zählt nur noch der billigste Preis, um den Zuschlag in der Ausschreibung zu bekommen. Laut zuständigem EU>-Kommissar Michel Barnier geht es dabei allein um eine transparente Vergabe der Konzessionen. Mathias Ladstätter von der ver.di-Bundesverwaltung befürchtet jedoch, dass dann eher EU-weit tätige Konzerne den Zuschlag bekommen und immer mehr Betriebe der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in private Hände übergehen. Damit könnten die Preise steigen. Außerdem gilt das neue Verfahren als sehr kompliziert und gerade für kleinere Kommunen nur sehr schwer händelbar.

Derzeit sammeln ver.di und andere europäische Gewerkschaften innerhalb des Europäischen Gewerkschaftsverbands für den öffentlichen Dienst Unterschriften für die Kampagne "Wasser ist ein Menschenrecht" (siehe Seite 10). Stimmt das EU-Parlament im April der Änderung der Richtlinie zur Vergabe der Dienstleistungskonzessionen zu, werde der Erfolg beim Bürgerbegehren noch wichtiger, sagt Mathias Ladstätter. Dann müssten die europäischen Gewerkschaften dafür kämpfen, dass die Richtlinie überprüft und geändert werde. hla