Ausgabe 01/2013
Wir haben den Plan
Für die bayerischen Landes- und Kommunalbeamten beschließt der Landtag sämtliche Besoldungsregelungen. Dafür muss Finanzminister Markus Söder eine Gesetzesvorlage einbringen und die Zustimmung von Ministerpräsident Horst Seehofer einholen. Wir wollen aber nicht nur abwarten, um dann zu erfahren wie viel den beiden CSUlern in diesem Jahr die "Staatsdiener" wert sind, sondern haben das Heft des Handelns gemeinsam mit der Gewerkschaft der Polizei selbst in die Hand genommen:
Ballungsraumzulage Diese soll auf monatlich 120 Euro angehoben werden. Derzeit zahlt der Freistaat Bayern lediglich einen Aufschlag für die hohen Lebenshaltungskosten in Höhe von 75 Euro. Mit dieser Forderung kann ein Gleichklang mit den Tarifbeschäftigten der Landeshauptstadt München erreicht werden. Diese bekommen aufgrund eines Tarifvertrags, den ver.di ausgehandelt hat, knapp 120 Euro. Künftig sollen alle Beamten, auch die in den oberen Besoldungsgruppen, den Ausgleich für die teuren Lebenshaltungskosten bekommen. Pendler dürfen nicht mehr ausgeschlossen werden, denn sie haben höhere Fahrtkosten als ihre Kolleg/innen, die im Raum München wohnen.
Zulage für besondere Berufsgruppen Die beziehen zum Beispiel Beamte im Polizeivollzugsdienst, im Einsatzdienst der Feuerwehr oder in den Justizvollzugsanstalten. Auch diese Zulage gehört endlich angepasst und soll deshalb monatlich um 25 Euro aufgestockt werden.
Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten Sie, so die Forderung, soll auf fünf Euro pro Stunde erhöht werden. Diese Zulage wird unter anderem für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sowie am Heiligen Abend und Silvester gezahlt.
Zulage für erschwerten Parteiverkehr Die bekamen städtische Verwaltungsbeamte, die besonders schwierige Aufgaben im direkten Bürgerkontakt erledigten. Ende 2010 hat der Freistaat Bayern sie gestrichen. Die Zulage soll nun in einer Höhe von 100 Euro monatlich wieder eingeführt werden.
Und nicht zu vergessen: Die monatlichen Gehälter der bayerischen Landes- und Kommunalbeamten und -beamtinnen sollen rückwirkend ab 1. Januar 2013 um linear 6,5 Prozent angehoben werden. Diese Forderung ist inhaltsgleich mit der bundesweiten Forderung nach einer Einkommenserhöhung bei den Tarifbeschäftigten der Bundesländer.
Auf diese Forderungen haben sich die beiden Gewerkschaften bereits im Dezember vergangenen Jahres verständigt. Weil aber allen Beteiligten klar ist, dass Ministerpräsident Seehofer und Finanzminister Söder diesen Forderungen nicht freiwillig nachkommen, haben GdP und ver.di auch gleich einen Aktionsplan verabschiedet. Die Kundgebung am 22. Januar 2013 vor dem Finanzministerium war ein erster Erfolg. Die nächste gemeinsame öffentliche Demonstration ist für den 5. März 2013 geplant. Forderungen stellen ist eben das eine, sie durchzusetzen das andere.