Ausgabe 05/2013
Unterschriften brachten Erfolg
Wasser ist Menschenrecht. Deswegen sammeln ver.di und andere europäische Gewerkschaften seit knapp einem Jahr Unterschriften, denn alle haben ein Grundrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung. Ende Juni gab es den ersten großen Erfolg. In den sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischer Kommission, Ministerrat und Europäischem Parlament wurde die Wasserwirtschaft zunächst aus der EU-Konzessionsrichtlinie ausgenommen.
Damit konnte verhindert werden, dass die deutsche Wasserwirtschaft zergliedert und eine Hintertür zur Privatisierung des Wassers geöffnet wird. Dennoch geht die Unterschriftensammlung bis zum 9. September weiter. Zwei Millionen Unterschriften sind jetzt das Ziel der Gewerkschaften unter der Federführung des Europäischen Gewerkschaftsverbands für den öffentlichen Dienst (EGÖD). Rund 1,7 Millionen waren es zum 31. Juli. Der Großteil, knapp 1,3 Millionen Unterschriften, stammt aus Deutschland, dem größten EU-Land.
ver.di-Bundesvorstandsmitglied Erhard Ott nannte die Herausnahme der Wasserwirtschaft aus der EU-Konzessionsrichtlinie einen "wichtigen Etappensieg beim Schutz der öffentlichen Wasserwirtschaft vor Liberalisierung". Die Gewerkschaften befürchten, dass die EU-Kommission neue Versuche starten wird, die Wasserwirtschaft zu liberalisieren. Auch seien weitere Ziele der Initiative wie der Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung noch nicht umgesetzt.
"Wir sind sehr zufrieden, dass unsere erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative ‚Wasser ist Menschenrecht‘ eine Diskussion über die Richtlinie erzwungen hat", sagte Ott. Er kündigte an, dass die Gewerkschaften weiter dafür kämpfen werden, dass die sozialen Bedingungen der Beschäftigten einschließlich der tarifvertraglichen Bedingungen gesichert werden und Wasser nicht zur Ware werde. Ott forderte den europäischen und deutschen Gesetzgeber auf, den Wasserbereich dauerhaft und rechtssicher aus dem Anwendungsbereich der EU-Konzessionsrichtlinie herauszunehmen. Darüber hinaus solle er die Anwendung des repräsentativen Tarifvertrags bei der Vergabe von Konzessionen und öffentlichen Aufträgen gewährleisten. hla