Jefta ist der Kurzname eines Handelsabkommens zwischen der EU und Japan, dessen Unterzeichnung in diesen Tagen vom EU-Ministerrat endgültig beschlossen wurde. Stimmt Ende des Jahres das Europäische Parlament zu, könnte das Abkommen Anfang 2019 in Kraft treten. Vor der Verabschiedung hat der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske in einem persönlichen Brief an Wirtschaftsminister Peter Altmaier, CDU, kritisiert, dass in dem vorliegenden Entwurf die Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltrechte nur unzureichend geschützt seien. Er lehnt das Abkommen in der vorliegenden Form ab.

Bsirske befürchtet, dass durch das Abkommen der Privatisierungsdruck auf die öffentliche Daseinsvorsorge weiter wächst, inbesondere in der Wasserwirtschaft im Bereich Abwasserentsorgung. Nach Inkrafttreten von Jefta müssten in Zukunft auch private Anbieter zugelassen werden. Außerdem würde Wasser mit Jefta in Zukunft zur Handelsware, wäre als Gut nicht mehr vor Liberalisierungen geschützt. In dem inzwischen verabschiedenten Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, Ceta, hatte es noch eine entsprechende Schutzklausel gegeben. Für ver.di ist dieser fehlende Schutz bei einem öffentlichen Gut nicht akzeptabel. Damit steht Jefta auch klar im Widerspruch zu der Europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist Menschenrecht“, für die ver.di und andere europäische Gewerkschaften europaweit fast zwei Millionen Unterschriften gesammelt haben.

Schutzklausel fehlt

Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bemängelt, dass der Schutz der Wasserwirtschaft in Jefta nur unzureichend geregelt sei. In einem Positionspapier kritisiert der BDEW, dass im Bereich der „Innerstaatlichen Regulierung“ die EU-Schutzklausel für Wasserversorgung entfallen sei. „Damit könnte entscheidender Handlungsspielraum zur Sicherung von Standards der Wasserversorgung in den Mitgliedstaaten wie auf EU-Ebene verloren gehen, zum Beispiel indem Regelungen der Sicherung der Trinkwasserqualität ausschließlich als technische Handelsbarriere eingestuft und gestrichen werden“, heißt es in dem BDEW-Papier. Damit sei das Abkommen für die Daseinsvorsorge noch gefährlicher als Ceta, kritisiert auch der Globalisierungskritiker Sven Giegold, der für die Grünen im Europäischen Parlament sitzt.

Der jetzt zur Abstimmung stehende Text ist das Ergebnis von 18 Verhandlungsrunden, die weitgehend hinter verschlossenen Türen stattgefunden haben. Im Gegensatz zu Ceta dürfen die Länderparlamente der EU-Mitgliedsstaaten nicht darüber abstimmen, da es als „EU-only“-Abkommen gilt und keine Regelungen zum Investitionsschutz enthält.

Die Verhandlungen über TTIP, das Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU, sowie TiSA, ein Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen zwischen den USA, der EU und weiteren 21 Staaten, haben die USA derzeit auf Eis gelegt. Gegen diese Abkommen hatte es ebenso wie gegen Ceta einen breiten öffentlichen Protest gegeben.

„Es ist ja vermutlich nicht so, dass die EU die Daseinsvorsorge aufgeben will“, sagt Clivia Conrad, Leiterin der Fachgruppe Wasserwirtschaft beim ver.di-Bundesvorstand. Aber es werde deutlich, dass die EU für hier ansässige Unternehmen den Zugang zu anderen Märkten freimachen wolle – und dafür auch zunehmend die hiesigen Schutzbedürfnisse aufgebe. Daher seien auch die Verhandlungen über Freihandelsabkommen zwischen der EU, Neuseeland und Australien, deren Aufnahme der EU-Ministerrat Ende Mai zugestimmt hat, genau zu beobachten – damit nicht wieder quasi durch die Hintertür der Weg für Liberalisierungen in der Daseinsvorsorge freigemacht werde.