Erneut wurde eine Tarifauseinandersetzung am Flughafen, nämlich der Warnstreik der Beschäftigten der Aviation Handling Services GmbH (AHS), zum Anlass genommen, Forderungen nach einer generellen Einschränkung des grundgesetzlich geschützten Streikrechts zu erheben. Dieses Mal sogar in Form einer entsprechenden Bundesratsinitiative des Hamburger Senats. Auf diese Weise wird der Streik politisch missbraucht. Auch und gerade für den Flughafen gilt: Wer aus Lohneinsparungsgründen immer weitere Betriebsteile ausgliedert, erhöht im gleichen Umfang die Anzahl von Tarifverhandlungen und damit auch die Zunahme von möglichen Lohnauseinandersetzungen. Abstrus und irreführend ist es, die Folgen dieser grundsätzlichen Arbeitgeberstrategie denen vorzuwerfen, die sich gegen die damit verbundenen Folgen wie Lohndumping wehren. Unfair und unverantwortlich ist darüber hinaus, dass die Flughafengesellschaft, FHG, als 49-prozentiger Anteilseigner an der AHS die skandalösen Bezahlungsstrukturen seiner rund 300 Beschäftigten mit zu verantworten hat.

Solange die Arbeitgeber in Hamburg auf prekäre Arbeitsbedingungen und Lohndumping setzen, müssen sie damit rechnen, dass Beschäftigte, Betriebsräte und ver.di dagegen vorgehen, erforderlichenfalls auch mit Streiks. Denn: Tarifverhandlungen ohne das Recht auf Streik verkommen zur kollektiven Bettelei.