Immer noch ist die Welt in den Jobcentern geteilt. Hier arbeiten Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen, machen weitgehend die gleiche Arbeit - und werden acht Jahre nach der Schaffung der Jobcenter im Zuge der Hartz-Gesetze immer noch unterschiedlich bezahlt. Das könne bei einem Sachbearbeiter bis zu 300 Euro im Monat ausmachen, sagt Jochen Knuth, der Personalratsvorsitzende im Jobcenter Berliner-Pankow, der ver.di PUBLIK.

Die Unzufriedenheit der kommunalen Beschäftigten wachse, sagt Knuth. Hinzu kommen die Arbeitsbedingungen. Zwar gilt die Vorgabe, dass sich ein Vermittler um 150 Fälle kümmern soll - in der Realität sind es nach Knuths Angaben aber oft mehr als doppelt so viele. Diese Rechnung gehe nur auf, weil alle Beschäftigten des Jobcenters in diesen Schlüssel eingerechnet werden, also auch die, die im Büro der Geschäftsführung arbeiten oder sich um Widerspruchsfälle kümmern. Das entspreche den Vorgaben der Träger der Jobcenter, die aber in der Praxis dazu führen, dass die Vermittler/innen deutlich mehr zu tun haben, als es rechnerisch scheint.

Bestätigt wurde diese Kritik bei einer Tagung des ver.di-Ressorts Sozialpolitik Ende Oktober auch von Martina Musati, der Geschäftsführerin des Jobcenters München. Wenn ihr Personalbudget nicht reiche, müsse sie Geld umwidmen, das für Eingliederungen vorgesehen sei - und dann dort fehle. Sie sprach sich für ein ausreichendes Verwaltungskostenbudget aus. Außerdem forderte sie weniger befristete Verträge sowie ein Konzept zur Fachkräftesicherung. Acht Jahre nach der Schaffung der Jobcenter gebe es noch kein Konzept, um Fachkräfte für die Arbeit dort auszubilden.

Bessere Personalausstattung

Finanziert werden muss eine bessere Personalausstattung aus dem Bundeshaushalt. "Aber die Politik will Armut nicht eingestehen", sagt Jochen Knuth. Von Beginn an seien die Jobcenter mit zu wenig Personal ausgestattet gewesen. Inzwischen seien immer mehr Aufgaben hinzugekommen. Als Beispiel nennt er das Betreuungsgeld, das Eltern seit dem Sommer erhalten können, wenn sie ihre Kinder selbst betreuen. Beziehen sie Arbeitslosengeld II, werde ihnen das Betreuungsgeld davon wieder abgezogen. Entsprechend gering sei die Bereitschaft der Langzeitarbeitslosen, diesen Antrag zu stellen. Dennoch würden die Jobcenter-Beschäftigten dazu anhalten, die Anträge einzufordern, da das Geld aus einem anderen Topf finanziert werde als Arbeitslosengeld II.

Auch für eine im kommenden Jahr anstehende Umstellung der Software sei noch kein ausreichendes Personal vorhanden, kritisiert Knuth, denn allein der Schulungsbedarf werde mit fünf Tagen pro Beschäftigtem angesetzt, Zeit, die bei der Berechnung und Auszahlung von Leistungen fehle. Die Personalräte der Jobcenter machen sich für mehr Personal stark, um die Zeit der Umstellung zu überbrücken. Doch dem muss der Haushaltsausschuss des Bundestages zustimmen - und der muss sich erst einmal konstituieren. Noch wird ja in Berlin über eine neue Bundesregierung verhandelt. hla