Ausgabe 08/2013
Sanktionen müssen enden
"Wir werden diese Kampagne fortsetzen!" Das ist das einmütige Resümee des Erwerbslosenausschusses: Die Aktivitäten vor den Jobcentern sollen andauern. Anlass dafür waren Meldungen in den Medien, dass im Jahr 2012 die Job-Center bundesweit über eine Million Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger/innen verhängt hatten. Der Hetze vom "faulen oder arbeitsunwilligen" Langzeitarbeitslosen waren erneut die Türen geöffnet.
Zunächst war es notwendig, in der Bevölkerung Aufklärungsarbeit über den Inhalt und die Wirkungen des im SGB-II-Gesetz verankerten Sanktionsparagraphen zu leisten: Die Möglichkeit, das Arbeitslosengeld II stufenweise bis zu Null zu kürzen - bei Jugendlichen sogar direkt mit der ersten Sanktion - oft aus nichtigem Anlass, wie etwa bei Meldeversäumnissen.
Damit verbunden ist die Verschärfung der fortwährenden finanziellen Notlage der Betroffenen, da das Existenzminimum des monatlichen Regelsatzes (382 Euro im Monat plus Kosten der Unterkunft) ständig bedroht ist. Mit Unterschriftenlisten "Für die Abschaffung des Sanktionsparagraphen im SGB II" wurde vor Jobcentern und bei Veranstaltungen versucht, Argumente zu verbreiten. In der Bevölkerung sind nur wenige Kenntnisse darüber vorhanden.
Ein weiteres Ziel der Kampagne, Betroffene von Arbeitslosengeld II zu ermutigen, gemeinsam mit dem Erwerbslosenausschuss aktiv zu werden, konnte nicht erreicht werden.