27. März 2014: 3 000 Beschäftigte warnstreiken in der City

Ohne eine Bewegung am Verhandlungstisch in der Tarifrunde des öffentlichen Dienstes am 31. März / 1. April hätte es erneute Aktionen in den Betrieben gegeben. Die Botschaft von den Warnstreiks aus Hamburg und vielen anderen Städten haben die Arbeitgeber verstanden. Am 1. April einigten sie sich mit ver.di. Das Tarifergebnis beinhaltet im Kern:

  • Erhöhung der Entgelte rückwirkend zum 1. März 2014 um 3,0 Prozent, mindestens aber um 90 Euro, und zum 1. März 2015 um weitere 2,4 Prozent.
  • Die Ausbildungsvergütungen werden zum 1. März 2014 um 40 Euro und zum 1. März 2015 um 20 Euro erhöht.
  • Der Urlaubsanspruch beträgt ab 2014 für alle Beschäftigten einheitlich 30 Tage. Für Auszubildende steigt der Urlaubsanspruch von 27 auf 28 Tage.
  • Verlängerung der Übernahmegarantie für Auszubildende.
  • Laufzeit bis zum 29. Februar 2016.

"Wir sind nicht streikwütig, aber streikfähig!" So lautete die Antwort der Hamburger Beschäftigten in den öffentlichen Betrieben auf die Hinhaltepolitik der Arbeitgeber am Verhandlungstisch. Zum ersten Verhandlungstermin am 13. März hatten die Arbeitgeber nicht einmal ein faires Einstiegsangebot vorgelegt. Auf diese mangelnde Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten folgte der erste Warnstreik am 19. März in Hamburg mit insgesamt 1 500 Beschäftigten.

Auf dem Roten Teppich: Stellvertretend für alle Beschäftigten

Helden des Alltags

Stellvertretend für alle Beschäftigten in den öffentlichen Betrieben wurden während des ersten Warnstreiks am 19. März neun Beschäftigte auf dem Roten Teppich geehrt, den ver.di für sie ausgerollt hatte. Die Beschäftigten sind die Helden des Alltags. Mit ihrem Engagement leisten sie tagtäglich gute, wichtige und verlässliche Arbeit, die für das Gemeinwohl und für das Funktionieren der Gesellschaft unerlässlich ist. Gute Arbeit, gute Bezahlung, faire Lohnerhöhungen - diese Formel ist unumstößlich. So lautete das Signal der Beschäftigten an die Arbeitgeber.

"Mama verdient mehr"

"Wer uns nicht ernst nimmt, kriegt uns ernsthaft zu spüren"

In der zweiten Verhandlungsrunde am 20./21. März erfolgte weder eine ernsthafte Annäherung noch ein einigungsfähiges Angebot seitens der Arbeitgeber. Daher beteiligten sich an der zweiten Streikwelle am 27. März in Hamburg insgesamt 3 000 Beschäftigte.

Bereits um 7 Uhr waren die Beschäftigten der Müllabfuhr mit mehreren großen Wagen vor dem Sitz der Arbeitsrechtlichen Vereinigung (AVH) vorgefahren, die in der Hansestadt die Arbeitgeberinteressen im öffentlichen Dienst vertritt. Hier unterzeichneten die Helden des Alltags einen "Aufruf zur Vernunft" und übergaben ihn einer Vertreterin der AVH.

Mit Musik, Trillerpfeifen, Rasseln und Transparenten demonstrierten die Beschäftigten durch Hamburg zur Zentralbibliothek, wo die Abschlusskundgebung stattfand. Mit dabei waren Beschäftigte der städtischen Kitas, der Stadtreinigung und Müllabfuhr, von Hamburg Port Authority, vom Zoll, den öffentlichen Bücherhallen, der Friedhofsgärtnereien sowie Beschäftigte der Agentur für Arbeit und der Bundesämter. Bei der Abschlusskundgebung vor der Zentralbibliothek am Hühnerposten (Arno-Schmidt-Platz) untermauerten sie ihre Forderungen. Ihre zentrale Botschaft: "Wir sind wiedergekommen und wir können noch mehr!"


Meinungen

Cornelia Preira, Beschäftigte der Bücherhallen Hamburg: "Positiv ist, dass der Urlaubsanspruch für alle Beschäftigten auf einheitlich 30 Tage angehoben wird. Wegen Arbeitsverdichtung in allen Bereichen ist eine angemessene Erholungszeit auch für jüngere Beschäftigte dringend erforderlich. Die Übernahmeregelungen für Auszubildende und Regelungen für leistungsgeminderte Beschäftigte sind ein weiteres Plus."


Marina Jachenholz, Betriebsratsvorsitzende Elbkinder: "Ich freue mich. Gerade mit dem Mindestbetrag wird das Niveau in Bereichen wie z.B. in Erziehung, Hauswirtschaft und Reinigung angehoben. Insgesamt ein gutes Signal, das Erziehungsberufe gerade für junge Menschen attraktiver macht."


Rainer Hahn, Personalratsvorsitzender Stadtreinigung: "Die Soziale Komponente von mindestens 90 € ist eine Erhöhung, von der die unteren Entgeltgruppen profitieren. Wichtig sind auch die Regelungen zur Lohnsicherung von leistungsgeminderten Beschäftigten. Hier haben wir jetzt wieder Möglichkeiten, für ältere Kollegen, die gesundheitsbedingt ihre Tätigkeit nicht mehr ausführen können, etwas durchzusetzen."