Ein schöner Erfolg: Am Sonntag, 19. Oktober, durfte in den Stadtteilen des südhessischen Hofheim kein verkaufsoffener Sonntag stattfinden. Das hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel kurz vor der geplanten sonntäglichen Ladenöffnung entschieden. Im Auftrag der "Allianz für den freien Sonntag" hatte ver.di Klage dagegen erhoben - und Recht bekommen.

Begründet hat der Verwaltungsgerichtshof seine Entscheidung damit, dass ein verkaufsoffener Sonntag nur in direkter Verbindung mit einer Veranstaltung erlaubt werden könne. Das war an jenem 19. Oktober der Gallusmarkt in der Hofheimer Innenstadt, und nur dort, so das Gericht, war folglich ein verkaufsoffener Sonntag zulässig, nicht aber in den Stadtteilen.

ver.di wertet das Urteil als Erfolg in dem nunmehr langen Streit um den Erhalt des arbeitsfreien Sonntags in Hessen. Es geht darum, einen Tag der Freizeit und Entspannung zu erhalten, einen Tag für gemeinsame Zeit und Unternehmungen mit Familie und Freunden, ein Tag zur Regeneration und Besinnlichkeit.