Erfolgreich beim Landesarbeitsgericht: Bernd Kleinschmidt

Das Landesarbeitsgericht (LAG) in Stuttgart hat am 26. Mai 2015 einen Schlussstrich gezogen unter einen Rechtsstreit zwischen den Geschäftsführern der PS12, einer Gesellschaft, die für die BW-Post Briefe und Zeitungen zustellt, und dem Betriebsrat des Unternehmens. Die Gesellschaft hatte seit Monaten versucht, den Betriebsratsvorsitzenden Bernd Kleinschmidt wegen einer angeblich falschen eidesstattlichen Versicherung fristlos zu entlassen.

Nachdem die Arbeitgeberseite damit bereits im Januar vor dem Arbeitsgericht Stuttgart gescheitert war, folgte nun ihre nächste Niederlage in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht. Zu fadenscheinig war die Argumentation der Unternehmensleitung und zugleich war zu offensichtlich, dass es in Wahrheit wohl darum ging, einen engagierten und unbequemen Betriebsratsvorsitzenden loszuwerden.

Dem schikanierten Kollegen fiel nach dem Richterspruch des LAG ein Stein vom Herzen. „Mir geht es jetzt hervorragend. Der Druck der vergangenen Monate ist weg. Ein deutliches Signal ist ja auch, dass die Berufung gegen das Urteil des LAG nicht zugelassen worden ist. Jetzt feiere ich erstmal mit meiner Familie“, sagte Bernd Kleinschmidt, der sich vor allem auch bedankte: bei all seinen Kolleginnen, Kollegen und ver.di, die ihm mit einer Unterschriftenaktion an vielen Orten, auch auf Streikversammlungen bei der Deutschen Post AG und bei den Sozial- und Erziehungsdiensten ihre Solidarität bezeugt haben.

Das Vorgehen gegen aktive, gewerkschaftlich organisierte Betriebsräte im Umfeld der BW-Post ist keine neue Entwicklung. Bereits vor zwei Jahren war versucht worden, eine Betriebsrätin zu entlassen. Die Betriebsräte und ver.di wollen sich aber auch in Zukunft von einem solchen Arbeitgeberverhalten nicht abschrecken lassen und weiter engagiert für die Rechte der Kolleginnen und Kollegen in den Gesellschaften rund um die BW-Post einstehen.