ver.di hat sich mit den Arbeitgeberverbänden VKA und BDE auf die Verlängerung und die Erhöhung des Mindestlohns in der Abfallwirtschaft geeinigt. Demnach wird der Mindestlohn ab 1. Juli 2015 auf 8,94 Euro pro Stunde sowie auf 9,10 Euro pro Stunde ab dem 1. Januar 2016 erhöht. Die Allgemeinverbindlichkeit wird umgehend beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantragt.

"Damit ist es uns nicht nur gelungen, für die Beschäftigten der Entsorgungsbranche weiterhin einen eigenständigen Mindestlohn zu erhalten", betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Andreas Scheidt. "Wir haben den Stundenlohn auch noch erhöhen können. Das ist eine gute Nachricht für die Beschäftigten."

Mehr Tarifbindung

Der Mindestlohn habe sich in der Branche fest etabliert und sorge für die Einhaltung von Mindeststandards, erklärt das ver.di-Bundesvorstandsmitglied. Vom Mindestlohn profitieren weiterhin rund 20.000 Beschäftigte in der Branche. Diese haben nunmehr wieder die Sicherheit, einen nach unten abgesicherten Lohn für ihre körperlich anstrengende Arbeit zu erhalten.

"Der Mindestlohn ist weiterhin ein notwendiges Instrument für die Branche, in der immer noch zu viele Unternehmen auf Lohndumping setzen, um sich so Wettbewerbsvorteile zu verschaffen", so Scheidt weiter. "Um in der Branche der privaten Abfallwirtschaft tatsächlich faire und vergleichbare Bedingungen zu schaffen, ist eine Steigerung der Tarifbindung dringend notwendig." Dabei sei insbesondere der BDE aufgefordert zu handeln.

Auch im Großraum Stuttgart ist der Markt hart umkämpft, da bei den Ausschreibungen der Entsorgungsaufträge die Kommunen und Landkreise sich oft für den billigsten Bewerber entscheiden. Dieser Kampf wird in der Regel auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen und setzt tarifgebundene und öffentliche Entsorgungsunternehmen zusätzlich unter Druck. Daher ist der Mindestlohn ein wichtiges Instrument, um die Lohnkonkurrenz auszuschalten.