Regierung bleibt hinter eigenen Ansprüchen zurück

Das vom Niedersächsischen Landtag verabschiedete neue Landespersonalvertretungsgesetz bleibt hinter den Erwartungen der Gewerkschaften zurück. Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und seiner Mitgliedsgewerkschaften ver.di, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, GEW, und Gewerkschaft der Polizei, GdP, wurde "nur ein kleiner Schritt" hin zu mehr Mitbestimmung im öffentlichen Dienst getan.

Die am Gesetz vorgenommenen Nachbesserungen seien gegenüber den bisherigen Regelungen unzureichend. So wurden weder die Freistellungsstaffeln ausreichend erhöht, noch die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Personalräte konsequent erweitert. Einen Wirtschaftsausschuss können Dienststellen erst ab 200 Beschäftigten einfordern. Der DGB hatte darauf gedrängt, dass dieses Gremium bereits ab einer Größe von 100 Beschäftigten eingerichtet werden müsse.

Hartmut Tölle, Vorsitzender des DGB in Niedersachsen, bedauert, dass die Landesregierung hinter ihren eigenen Ansprüchen zurückgeblieben sei. An zentralen Stellen versäume es Rot-Grün, zeitgemäße Beteiligungsrechte von Personalräten beim Land und in den Kommunen zu ermöglichen: "Die Landesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag höhere Ziele gesetzt", stellt Tölle fest.

Dass der Koalition offenbar der Mut fehle, die eigenen Ziele aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, kritisiert auch ver.di-Landesleiter Detlef Ahting: "Organisatorische Veränderungen, Ausgründungen, Teilprivatisierungen und Partnerschaften mit Privaten haben Auswirkungen auf die Beschäftigten. Deshalb ist es nicht zu akzeptieren, dass es dabei keine Mitbestimmung geben soll", so Ahting. Die Freistellungsquoten seien nur leicht verbessert worden. "Damit Personalräte ebenso wie Betriebsräte schnell und kompetent mitentscheiden können, müssen jedoch mehr Personalratsmitglieder von ihrer Arbeit freigestellt sein", fordert Ahting.

Auf Augenhöhe

Dietmar Schilff, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei in Niedersachsen, ergänzt: "Von der verantwortlichen Politik hören wir immer wieder, wie enorm wichtig und notwendig die Personalratsarbeit bei der Polizei sei - und das ist auch so. Wir haben in den Verhandlungen mit den Regierungsfraktionen zwar einige Verbesserungen erzielt. Dennoch hätten wir ein stärkeres Signal in Form von mehr Freistellungen und notwendigen Erweiterungen der Mitbestimmungstatbestände erwartet, um auf Augenhöhe mit dem Dienstherrn handeln zu können. Hier muss künftig noch nachgearbeitet werden."

Eberhard Brandt, Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen, kommentiert das Personalvertretungsgesetz aus Sicht der Lehrerschaft: "Die GEW begrüßt, dass im Schulbereich die Mitgliederzahl bei den Schulbezirks- und beim Schulhauptpersonalrat auf 25 erhöht wird. Nur mit dieser verbesserten Freistellung sind die neuen Aufgaben durch die Stufenvertretungen verantwortlich zu bearbeiten."