Solidaritäts-Aktion vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg

Mit Ablauf der Frist Anfang Februar ist ein Urteil vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg vom 23. November 2015 rechtskräftig: Die Klage der HUK-Coburg auf Ersetzung der fehlenden Zustimmung des Betriebsrats der HUK-Coburg in Hamburg, zu der vom Arbeitgeber im Januar 2015 beantragten außerordentlichen Kündigung des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden Maik Studier, ist damit endgültig abgewiesen.

Das war passiert: Ende 2014 hatte Maik Studier eine Verdachtskündigung erhalten. Der Vorwurf: Arbeitszeitbetrug im Rahmen seiner Betriebsratstätigkeit. Doch der Arbeitgeber konnte in beiden Instanzen keine Beweise für den Vorwurf des Arbeitszeitbetrugs vorlegen. Dabei hatte die Versicherung für das Verfahren eigens die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Ruge & Krömer engagiert, die in dem Ruf steht, Arbeitgeber bei dem Versuch des Union Bustings, der Zerschlagung gewerkschaftlicher und anderer Strukturen betrieblicher Interessenvertretung zu unterstützen. Zu dem Gerichtstermin am 23. November waren mehr als 50 Unterstützer/innen von Maik Studier gekommen. Bereits kurz nach dem Kündigungsversuch hatte ver.di das Vorgehen des Arbeitgebers öffentlich gemacht, sowohl innerhalb der HUK-Coburg als auch in der gesamten Versicherungsbranche und darüber hinaus.

Das nun rechtskräftige Urteil ist ein wichtiger Erfolg für den Betriebsrat in Hamburg - und vor allem für den betroffenen Kollegen Maik Studier. Leider ist der Hamburger Fall kein Einzelfall. Auch an anderen Standorten der HUK-Coburg klagen Betriebsräte seit einiger Zeit darüber, dass die Geschäftsleitungen versuchen, sie in ihrer Arbeit zu behindern und ihnen ihre Rechte streitig zu machen. Dass die HUK-Coburg dafür Spezial-Anwälte engagiert, die sich darauf spezialisiert haben, eigentlich Unkündbare zu kündigen, zeigt, woher der Wind auch in Hamburg bläst.

Aktenzeichen 7 TABV 8/15