Wofür die AfD im Einzelnen steht, wird Ende April festgelegt

Bei den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt Mitte März hat die Alternative für Deutschland (AfD) den Einzug in drei weitere Landesparlamente geschafft, überall mit zweistelligen Stimmanteilen. Erst bei ihrem Bundesparteitag Ende April in Stuttgart wird die AfD über ihr Grundsatzprogramm entscheiden und öffentlich machen, wofür sie neben ihren hinlänglich bekannten Positionen zu Flüchtlingen und Zuwanderung noch steht. Darüber geben bislang nur 20 politische Leitlinien aus dem Jahr 2014 Auskunft.

Deutlich entschärft

Für Aufsehen sorgte ein Programmentwurf, der im März vom Recherchezentrum Correctiv veröffentlicht worden ist. Darin ist unter anderem von einer Privatisierung der Arbeitslosenversicherung die Rede, von Gesetzeskorrekturen, falls die Zahl der Abtreibungen nicht durch die ebenfalls geforderte "Willkommenskultur für Neu- und Ungeborene" sinke. Ein Anfang April vorgelegter Leitantrag ist in vielen Punkten zwar wortgleich, einige Passagen sind aber deutlich entschärft oder gestrichen. So soll die Bundesagentur für Arbeit aufgelöst und ihre Aufgaben unter anderem kommunalen Jobcentern übertragen werden, von der Privatisierung des Arbeitslosengeldes ist aber nicht mehr explizit die Rede. Langzeitarbeitslose sollen eine "aktivierende Grundsicherung" bekommen.

Die AfD will Familien stärker in den Fokus rücken, allerdings nur die traditionelle Mutter-Vater-Kinder-Familie. Frauen sollen sich stärker auf die Familienarbeit konzentrieren. "Es sollte wieder erstrebenswert sein, eine Ehe einzugehen, Kinder zu erziehen und möglichst viel Zeit mit diesen zu verbringen", heißt es da. Mehrkindfamilien sollen speziell gefördert werden.

Quotenregelungen, Gender Mainstreaming und andere Maßnahmen der Förderung von Frauen und sexuellen Minderheiten will die AfD hingegen abschaffen. Was für sie zählt, sind "Deutsche Kultur, Sprache und Identität", eine "Deutsche Leitkultur statt Multikulturalismus". Die Basis dieser Leitkultur liegt laut AfD-Programmkommission, deren 20 Mitglieder den Leitantrag verfasst haben, übrigens im Christentum, der wissenschaftlich-humanistischen Tradition, deren antike Wurzeln in Zeiten von Renaissance und Aufklärung erneuert wurden, sowie im römischen Recht.

In der Energiepolitik setzt die AfD auf Atomstrom statt auf erneuerbare Energien. Die EU soll zu einem flexiblen Netzwerk von Staaten werden, ohne gemeinsame Währung und Außenpolitik. Die Zahl der öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rundfunkprogramme will die AfD deutlich reduzieren. Der Staat soll schlanker werden, frei nach dem Motto "Je mehr Wettbewerb und je geringer die Staatsquote, desto besser für alle". Dabei solle er sich auf vier Aufgabengebiete konzentrieren: "Innere und äußere Sicherheit, Justiz, auswärtige Beziehungen und Finanzverwaltung".

Für die Zahlung von Steuern soll eine Obergrenze festgelegt werden, Gewerbe-, Vermögens- oder Erbschaftssteuern lehnt die AfD ab. Das entlastet Vermögende und Reiche, schränkt den Staat aber bei der Finanzierung notwendiger sozialer Aufgaben weiter erheblich ein. Aber die werden im Entwurf bei den Staatsaufgaben ja auch nicht erwähnt.

Mittlerweile gibt es eine Organisation der "Arbeitnehmer in der AfD", kurz AidA genannt. Sie kündigt auf ihrer Homepage an, "dass der Staat nicht der allumhegende Wohlfahrtsstaat sein kann". Stattdessen müsse "die Verantwortung zur Übernahmen sozialer Risiken in Teilbereichen aus den Händen des Staates zurück in die Hände der Bürger" gegeben werden. Einzelheiten fehlen.

"Wirtschafts- und sozialpolitisch präsentiert sich die AfD als FDP in radikalisierter Form: noch brutaler gegen Arbeitslosen- und Arbeitnehmerinteressen gerichtet, als wir es von Lambsdorff und Westerwelle kannten. Kombiniert mit völkisch-nationalen Positionen ergibt das ein unappetitliches Gemisch", kommentierte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske die Programmentwürfe der Partei. Betriebsräte will AidA "unabhängiger von gewerkschaftlichen Einflüssen" machen. Die Amtszeit von Betriebsräten soll die Belegschaft mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit vorzeitig beenden können.