Wirksame Kontrollen nötig

Mindestlohn - Seit Anfang 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner, gesetzlicher Mindestlohn, seit Beginn dieses Jahres beträgt er 8,84 Euro pro Stunde. Allerdings bekam 2015 fast jeder zweite Minijobber immer noch weniger als den Mindestlohn. Das hat eine Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung ergeben. "Dieses Ergebnis signalisiert, dass es offensichtlich nicht ausreicht, Mindestlöhne per Gesetz vorzuschreiben", sagen die WSI-Forscher Toralf Pusch und Hartmut Seifert. Vielmehr müssten die tatsächlichen Zahlungen auch kontrolliert werden. Die Missachtung des Mindestlohngesetzes füge sich ein in das Muster der oft insgesamt problematischen Arbeitsbedingungen in Minijobs. Häufig erhielten die Minijobber/innen auch keine Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub - trotz gesetzlichen Anspruchs auf diese Zahlungen.

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Aktionsplan für das Wahljahr

Bündnis - ver.di beteiligt sich an dem Bündnis "Reichtum umverteilen - ein gerechtes Land für alle". Es wurde im Januar offiziell vorgestellt und geht auf das Bündnis "Umfairteilen" zurück. Im Wahljahr wollen die beteiligten Organisationen verstärkt für eine gerechte und solidarische Politik werben. Dazu soll in den kommenden Wochen auf der Website des Bündnisses ein Aktionsplan bis zur Bundestagswahl vorgestellt werden.

www.reichtum-umverteilen.de


Rechtsradikalismus politisch bekämpfen

NPD-Verbot - Mitte Januar hat das Bundesverfassungsgericht erneut entschieden, die NPD nicht zu verbieten. Entscheidendes Argument war, dass das Erreichen der verfassungswidrigen Ziele ausgeschlossen zu sein scheint. Für den ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske zeigt der Spruch einmal mehr, dass Rechtsradikalismus politisch bekämpft werden müsse. "Gerade in Zeiten, in denen Rechtspopulismus und Demokratiefeindlichkeit in Deutschland, Europa und weltweit die Substanz sozialer Werte und gesellschaftlichen Zusammenhalts gefährden, müssen Demokratinnen und Demokraten enger zusammenrücken", so Bsirske.


Debatte versachlichen

Bürgerversicherung - Im Januar hat eine Studie der Bertelsmann-Stiftung eine Debatte über die Einbeziehung von Beamt/innen in die Bürgerversicherung ausgelöst. ver.di-Bundesvorstandsmitglied Wolfgang Pieper verweist in diesem Zusammenhang auf die Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung vom Dezember 2016 und die Wahlfreiheit für Beamt/innen zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Falle die Entscheidung zugunsten letztgenannter, müsse der Dienstherr einen Beitragszuschuss zahlen. "Der könnte die Attraktivität der gesetzlichen Krankenversicherung auch für Beamtinnen und Beamten deutlich erhöhen", sagte Pieper.


Millionen-Grenze überschritten

Leiharbeit - Knapp über eine Million Menschen waren im Juni 2016 in der Leiharbeit beschäftigt, sowohl sozialversicherungspflichtig als auch ausschließlich geringfügig. Damit hat ihre Zahl erstmals die Millionen-Grenze überschritten. Das geht aus Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor. Die Branche kennzeichnet eine hohe Fluktuation. Drei von zehn Leiharbeitsverhältnissen enden nach einem Monat, nur 15 Prozent dauern länger als 18 Monate. Im Frühjahr treten neue Bestimmungen in Kraft, nach denen die Beschäftigten nach 18 Monaten in eine feste Anstellung übernommen werden müssen.


Hannack hofft auf Nachbesserungen

Gesetz - Das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit ist seit Anfang des Jahres im parlamentarischen Verfahren. Tritt es in Kraft, haben Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiter/innen einen Anspruch auf Auskünfte, wie ihr Entgelt im Vergleich zu entsprechenden männlichen Kollegen ausfällt. Die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Elke Hannack, hofft, dass das Gesetz dazu beiträgt, das Tabu, über Gehälter zu sprechen, zu brechen. Allerdings sieht sie in dem Entwurf nur ein "erstes Signal" in Richtung Entgeltgleichheit und setzt darauf, dass es im Bundestag noch zu Änderungen kommt.


77 Tage mehr arbeiten als Männer

Lohnungleichheit - Frauen verdienen im Durchschnitt immer noch rund 21 Prozent weniger als Männer. Damit liegt Deutschland im europaweiten Vergleich weit zurück. 77 Tage müssten Frauen mehr arbeiten, um auf das Durchschnittsgehalt von Männer zu kommen. Am 18. März, dem Equal Pay Day, machen verschiedene Organisationen, darunter auch ver.di, mit Aktionen und bei Veranstaltungen auf diese Ungleichheit aufmerksam. Am 8. März, dem Internationalen Frauentag, ist ver.di mit verschiedenen Aktionen vertreten. Nähere Infos gibt es in den ver.di-Geschäftsstellen.


Nicht alle Gruppen werden erreicht

Arbeitszeitregelungen - Frauen arbeiten 16 Wochenstunden weniger als Männer. Damit liegt Deutschland im EU-weiten Vergleich an drittletzter Stelle. Die Arbeitzeitforscherin Yvonne Lott hat im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung aktuelle Studien zu diesem Thema ausgewertet. Ihr Fazit: Zwar "bestehen bereits verschiedene, teilweise sehr innovative gesetzliche, tarifliche und betriebliche Arbeitszeitregelungen, die zu einer lebensphasenorientierten Arbeitszeitpolitik beitragen können", aber sie erreichen "nicht alle Beschäftigtengruppen und können mit negativen Folgen für die Beschäftigten verbunden sein". Grund dafür sei die oftmals dünne Personaldecke, Widerstände von Vorgesetzten und Unternehmenskonzepte, die Flexibilität nur zur Produktivitätssteigerung nutzen wollen.


Mehr Investitionen in Bildung

Geflüchtete - Mehr staatliche Unterstützung beim Deutschlernen und weitere Investitionen in die Bildung von Geflüchteten entlasten auf Dauer die öffentlichen Kassen. Zu diesem Schluss kommt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Damit stiegen die Chancen der Gefüchteten,anerkannte Abschlüsse zu erwerben, Arbeit beziehungsweise besser bezahlte Arbeit zu finden - und damit seltener langfristig auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein.