Cherie Whyte Kamara, ausgebildete Krankenschwester mit großen Plänen

Es war ein zermürbender Weg, seit Mohamed Alrifaee im Sommer 2015 nach Bitterfeld-Wolfen in Sachsen-Anhalt kam. Auf den Tag genau ein Dreivierteljahr nach seiner Ankunft erhielt der 29-jährige Flüchtling aus Syrien endlich eine Zusage: Er könne in einem einjährigen Kurs an der Uni-Klinik in Düsseldorf seine Wissenslücken schließen.

Insgesamt 1.800 Unterrichtsstunden muss er nachholen, von Anatomie bis Nuklearmedizin. Das hat die Bezirksregierung Düsseldorf festgesetzt, die für ihn zuständig ist, seit er vor gut einem Jahr nach Duisburg umzog. Schafft Mohamed Alrifaee die Prüfungen, wird er - wie früher in Damaskus - dann auch in Deutschland als medizinisch-technischer Radiologie-Assistent (MTRA) arbeiten und selbstbestimmt leben können. Seine Frau, die von Beruf Ärztin ist, durfte vor wenigen Wochen aus Damaskus zu ihm nachziehen. "Ich bin sehr glücklich", sagt Mohamed Alrifaee.

Das BiG in Essen

Die konkrete Aussicht auf Arbeit verdankt der Syrer Reiner Siebert einem Mitarbeiter des Bildungsinstituts im Gesundheitswesen (BiG) mit Sitz in Essen. Der gelernte Sozial- und Erziehungswissenschaftler traf Alrifaee, als er wieder einmal Deutsch-Kurse in seiner Region abklapperte, um Geflüchteten seine Hilfe anzubieten.

Für Mohamed Alrifaee suchte Siebert Krankenhäuser in Deutschland, die Radiologie-Assistenten ausbilden. Er aktivierte Kontakte von Kollegen im BiG, unterstützte Alrifaee bei Behörden und Vermietern und half ihm über Gefühle der Hilflosigkeit und Ausweglosigkeit hinweg. "Herr Siebert hat mir Kraft und Mut gegeben, damit ich nicht aufgebe", sagt der Syrer.

Das BiG ist eine ver.di-Tochter, die seit den 1970er-Jahren Pflegekräfte für Krankenhäuser ausbildet. Nach ersten Erfahrungen in der Flüchtlingshilfe vor rund zehn Jahren gründete die gemeinnützige GmbH Ende 2015 einen neuen Ableger namens InCoach, der seit Anfang vergangenen Jahres unter der Leitung von BiG-Mitarbeiter Siebert arbeitsuchende Geflüchtete in Bochum, Essen, Duisburg, Mülheim und Oberhausen unterstützt. 300 zumeist aus Syrien, Iran, Irak und Somalia Kommende hat das siebenköpfige Team inzwischen beraten und in einem Praktikum oder einer Anstellung untergebracht, zum Beispiel einen syrischen Flugzeugingenieur bei einem Kleinflugzeugbauer am Niederrhein oder einen jungen syrischen Schauspieler am Duisburger Theater. Er bewirbt sich inzwischen für eine Rolle in einer Fernsehserie.

Das BiG und sein Ableger InCoach spielen eine Sonderrolle in der aktuellen deutschen Flüchtlingshilfe. Die Gruppe aus Sozialarbeitern und Arbeitsmarktexperten ist eine von 41 Institutionen in Deutschland, die sich an einem Förderprojekt der Bundesregierung namens IvAF beteiligen. Das Kürzel steht für die Integration von Asylbewerbern und Geflüchteten ins Arbeitsleben durch die Vermittlung von Praktikums- und Ausbildungsstellen oder Kontakten zu potenziellen Arbeitgebern.

Die Förderung läuft bis Ende 2019 und wird mit 37 Millionen Euro vom Sozialfonds der EU finanziert.

Geboren ist die Idee offenkundig aus der Einsicht der Bundesregierung, dass die von Kommunen und Bundesarbeitsagentur betriebenen Jobcenter mit den geflüchteten Menschen überfordert sind. Sie würden "diese Zielgruppe häufig nicht erreichen", räumt das Bundesarbeitsministerium auf einer gemeinsamen Internetseite mit dem EU-Sozialfonds ein. Tatsächlich hatten im November vergangenen Jahres erst knapp 17 Prozent der 15- bis 65-Jährigen, die seit 2015 in Deutschland als Flüchtlinge und arbeitsuchend registriert waren, eine Beschäftigung, davon nur rund 30 Prozent in Vollzeit.

Der blinde Fleck: Arbeitsrechte

In diesem Bemühen, Brücken in die Arbeitswelt zu bauen, ist der BiG-Ableger InCoach die einzige Einrichtung innerhalb des IvAF-Projekts, die aus den Gewerkschaften kommt.

Alle anderen Institutionen sind öffentliche, halböffentliche, private oder kirchliche Hilfsorganisationen wie die Caritas oder die Diakonie. Die Ausnahmerolle, die der BiG-Ableger als gewerkschaftliche Organisation in dem Förderprojekt spielt, wirft ein bezeichnendes Licht auf die aktuellen staatlichen Bemühungen um Integration der mehr als eine Million geflüchteter Menschen in Deutschland. Denn die Arbeitswelt und die Rechte von Arbeitnehmer/innen sind ein großer blinder Fleck in der Willkommenskultur. Was sie im Berufsleben in Deutschland erwartet, lernen Migrant/innen im Einbürgerungstest im Rahmen der Integrationskurse immer noch allenfalls schrittweise. Zum Thema Betriebsrat etwa erfahren sie nur, dass der eine "Organisation in einer Firma" sei, die "den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bei Problemen mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin" helfe. Insgesamt kommt das Thema Betriebsrat im Einbürgerungstest nur ein einziges Mal vor, und das ganz am Schluss, an Stelle 286 von 300 Fragen.

Daneben lernen die Neuankömmlinge allenfalls noch, dass Gewerkschaften "Interessenverbände" von Arbeitnehmern sind, dass sie bei Konflikten mit dem Arbeitgeber vors Arbeitsgericht ziehen können oder dass Schwangerschaft kein Entlassungsgrund ist. Kein Wort über Tarifverträge und Streikrecht.

Diese Lücke versucht InCoach-Chef Siebert zu schließen. "Bei uns verlässt keiner die Beratung, ohne über seine Rechte als Arbeitnehmer aufgeklärt worden zu sein", sagt er. Schon mehrfach habe er Geflüchteten im Rahmen von Deutsch-Kursen jeweils acht bis zwölf Stunden das Wichtigste über Berufsausbildung, Arbeitsmarkt, Gewerkschaften, Sozialpartnerschaft und Betriebsverfassung beigebracht oder sie dazu ins DGB-Haus am Stapelhof in Duisburg eingeladen, wo InCoach seinen Sitz hat.

Meisterstück der Integration

Das Meisterstück in Sachen Integration gelang dem BiG, noch bevor es den Ableger InCoach gab: Cherie Whyte Kamara, heute 30, war im Alter von 16 Jahren unbegleitet aus dem vom Bürgerkrieg zerrütteten westafrikanischen Land Sierra Leone in die Bundesrepublik geflohen, wo sie zunächst Deutsch lernte und dann den Hauptschulabschluss machte. Danach kam sie mit dem BiG in Kontakt, das damals an einem Projekt mitwirkte, mit dem die EU die Ausbildung jugendlicher Flüchtlinge mit ungesichertem Aufenthaltsstatus förderte.

Es war der Beginn einer Erfolgsgeschichte und einer langen Freundschaft. "Ohne das BiG wäre ich heute nichts", sagt die Afrikanerin. Für sie war die ver.di-Tochter der "Türöffner in die deutsche Arbeitswelt". Das BiG ermöglichte ihr zunächst eine einjährige Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegeassistentin und unterstützte sie dabei. Dem schloss sich eine dreijährige Ausbildung zur Krankenpflegerin an. Das stärkte auch das Selbstbewusstsein der jungen Afrikanerin. Als sie bei ihrem ersten Arbeitgeber, einem Krankenhaus in Essen, nicht als vollwertige Pflegekraft eingesetzt und bezahlt werden sollte, kündigte sie und unterschrieb beim Katholischen St. Marien Hospital im benachbarten Mülheim an der Ruhr, wo sie bis heute auf der altersmedizinischen Station arbeitet.

Die alleinerziehende Mutter dreier Kinder zwischen drei und neun Jahren hat noch viel vor. Ihr Traum sei der Bau eines Krankenhauses für Arme in Freetown, der Hauptstadt ihres Heimatlandes, sagt sie. Das Grundstück dazu habe sie bereits gekauft. Nun bereite sie die Gründung eines Vereins vor, der Geld und gebrauchte medizinische Geräte aus deutschen Krankenhäusern beschaffen solle. "Da steht alles drin, auf Englisch", sagt sie und wedelt mit einer Mappe eng beschriebener Seiten, auf denen sie ihre Ideen niedergeschrieben hat. Und wieder ist die Afrikanerin nicht allein. Bei dem "Projekt meines Lebens", wie sie es nennt, steht ihr eine alte Bekannte bei, die ihr nach der Pensionierung sogar vielleicht einmal nach Sierra Leone folgen will: die Mitarbeiterin des BiG, die sich ihrer während der Ausbildung besonders angenommen hatte.


Wacklige Brücke

IvAF - deutschlandweites Projekt zur Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Die Kosten von 37 Millionen Euro trägt der EU-Sozialfonds

Das Projekt ist von großer Bedeutung, weil viele Geflüchtete sich von der Förderung die Vermittlung in eine Ausbildung erhoffen und dann in den drei Jahre der Ausbildung und den zwei Jahren Anschlussbeschäftigung nicht abgeschoben werden dürfen. Diese sogenannte 3+2- Regelung gilt seit August 2016.

Einige Ausländerbehörden - etwa in Bayern - erkennen die 3+2-Regelung jedoch nicht immer an, beispielsweise wenn es sich um Auszubildende handelt, die aus dem laut Bundesregierung angeblich sicheren Herkunftsland Afghanistan stammen und deren Asylantrag noch nicht entschieden ist. Aus den 41 Hilfsorganisationen, die am IvAF-Projekt beteiligt sind, kommt deshalb die Forderung einer gesetzlichen Klarstellung: Wer eine Ausbildung begonnen hat, soll unabhängig vom Aufenthaltsstatus während der Lehre und einer zweijährigen Anschlussbeschäftigung generell nicht abgeschoben werden dürfen.