Da gibt ́s nichts zu handeln

Marion Lühring ist Redakteurin der ver.di publik

Am Sonntag bleiben Geschäfte und Läden geschlossen, weil die Menschen auch mal Ruhe brauchen. Die wenigen Ausnahmen von diesem notwendigen Schutz benötigen einen wichtigen Sachgrund. Und der muss prägend für den Sonntag sein. Das bedeutet, wirtschaftliche Interessen der Händler reichen nicht aus, um sonntags die Ladentüren zu öffnen.

In der Vergangenheit hat es trotzdem zahlreiche Angriffe auf diesen Schutz gegeben. Ohne Erfolg! Die Gerichte stärkten wiederholt den Sonntagsschutz. Auch bei Amazons Logistikzentren in Bad Hersfeld. Für den Handel gilt eben nicht, was für Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Verkehrsbetriebe und Gaststätten zwangsläufig erlaubt sein muss, da sie ihre Arbeit nicht auf einen anderen Tag verlegen können.

Auch eine Verordnung der Stadt Worms für genehmigte Sonntagsöffnungen im Handel war rechtswidrig. Es gab keinen einleuchtenden Grund für den Kommerz am Sonntag. In dem Verfahren war es auch um das Ladenöffnungsgesetz von Rheinland-Pfalz gegangen, in dem der Anlassbezug für zusätzliche Sonntagsöffnungen einfach weggelassen worden war. Auch dazu stellte das Bundesverwaltungsgericht klar, dass Regelungen in anderen Landesgesetzen, die auf den Anlassbezug verzichten, nicht bedeuten, dass damit die Sonntagsöffnung erlaubt sei. Sie laufen ins Leere.

Doch immer wieder müssen sich die Gerichte mit solchen Versuchen beschäftigen. Da stellt sich schon die Frage, was das für eine respektlose Kultur ist, bei der bestehendes Recht gebrochen wird, obwohl man es ja besser weiß. Diejenigen Wirtschaftslobbyisten, Manager und Politiker, die den Sonntagsschutz ihren Gewinninteressen opfern, sollten einmal mit den Menschen reden, deren Sonntagsruhe sie abschaffen wollen. Oder sie sollten einen freien Sonntag nutzen und im Grundgesetz und Arbeitszeitgesetz lesen. Da ist das Recht auf Sonntagsschutz fest verankert. Und das ist auch gut so, wie man an den ignoranten Angriffen auf die Sonntagsruhe im Handel sieht.