Ausgabe 05/2017
Kurznachrichten
Ein Seminar passt immer
Argumentieren statt resignieren - In Diskussionen und Verhandlungen überzeugen. 23.-27. Oktober 2017, ver.di-Jugendbildungszentrale Naumburg, für Jugendliche, die ihre Ansichten und Rechte vertreten wollen - gemäß dem Motto: "Wo Menschen einen Willen haben, da haben sie auch Argumente." Wenn wir jemanden überzeugen wollen, müssen wir argumentieren. Wenn wir eine Lösung finden wollen, müssen wir diskutieren. Wenn Standpunkte sich unterscheiden, müssen wir verhandeln. Nicht nur privat und im Beruf, sondern auch und vor allem in der Interessenvertretung. In dieser Woche werden wir uns genau ansehen, was Argumente eigentlich sind und wie sie logisch aufgebaut sein sollten, damit sie konsistent sind. Wer wissen will, was das bedeutet, kommt am besten zum Seminar! Natürlich werden wir das alles üben, üben, üben.
Besser leben mit Tarif 1 - Tarifvertrag und Tarifrecht. 27. November - 1. Dezember 2017, ver.di-Jugendbildungszentrale Naumburg, für Auszubildende und Interessierte, die schon immer mehr über die Entstehung und Umsetzung von Tarifverträgen wissen wollten.
Union Busting - Nähern wir uns amerikanischen Verhältnissen? 24.- 26. November 2017, ver.di-Jugendbildungszentrale Naumburg. Was versteht man unter Union Busting und wie gehen wir als aktive Gewerkschafter/innen damit um? Themen: Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte werden immer mehr behindert, Strategien der Arbeitgeber, welche Möglichkeiten haben sie und wie bilden sie sich fort. Wir tauschen uns aus und entwickeln Gegenstrategien.
Tarifpolitisches Forum der ver.di Jugend, 13.- 15. Oktober 2017, ver.di-Jugendbildungszentrale Naumburg. Für Aktive, JAVen und Auszubildende, die Tarifpolitik selbst gestalten wollen.
Alle Seminare unter jugend.verdi.de/weiterbilden/seminaruebersicht
Ausbildungsunterhalt gibt's nur begrenzt
Urteil - Insgesamt 3.452,16 € sollte ein Vater für BAföG-Vorausleistungen an seine Tochter erstatten, die mit 26 Jahren noch mal ein Medizinstudium angefangen hatte. Nach erfolgloser Bewerbung um einen Medizinstudienplatz begann die Tochter im Februar 2005 eine Lehre als anästhesietechnische Assistentin. Im Anschluss arbeitete sie in dem erlernten Beruf. Für das Wintersemester 2010 / 2011 wurde ihr schließlich doch noch ein Studienplatz zugewiesen. Das Studentenwerk forderte den Vater im September 2011 auf, Auskunft über seine finanziellen Verhältnisse zu geben. Hierdurch erhielt er erstmalig Kenntnis von der Studienaufnahme seiner Tochter. Er hatte weder mit deren Mutter noch mit ihr jemals zusammengelebt. Der Bundesgerichtshof (BGH) befasste sich jetzt mit der Frage, in welchem Umfang Eltern eine Berufsausbildung ihrer Kinder finanzieren müssen. Aus der Begründung des BGH-Beschlusses ergibt sich, dass der Unterhalt eines Kindes die Kosten einer angemessenen Ausbildung zu einem Beruf umfasst. In diesem Fall ist das mit der Ausbildung zur anästhesietechnischen Assistentin erfolgt.
Sicherheit wär schön
Studie - 1.000 junge Menschen zwischen 18 und 35 Jahren hat das Gruner+Jahr-Magazin Neon für die Studie "Generation 2017" vom Hamburger Marktforschungsinstitut mindline zu ihren Zukunftserwartungen und dem persönlichen Lebensumfeld befragen lassen. Das entscheidende Kriterium bei der Job-Wahl ist für junge Erwachsenen heute demnach eine gute Bezahlung, gefolgt von einer sicheren Festanstellung (86 Prozent). Eine untergeordnete Rolle bei der Arbeit spielen hingegen Spaß oder Selbstverwirklichung.