Entsenderichtlinie

Klare Verbesserungen für Beschäftigte verspricht die überarbeitete Entsenderichtlinie

Nach zwei Jahre langen Verhandlungen über eine Überarbeitung der Entsenderichtlinie ist Ende Februar ein Durchbruch erreicht worden. Seit Ende 1996 ist sie in Kraft. Sie regelt innerhalb der Europäischen Union den rechtlichen Rahmen für Beschäftigte, die in einem anderen Mitgliedsstaat für einen meist begrenzten Zeitraum Dienstleistungen erbringen. Vor zwei Jahren hat die Europäische Kommission einen Vorschlag vorgelegt, der das Versprechen "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort" umsetzen sollte. Damit hatte der luxemburgische Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker 2014 sein Amt als Kommissionspräsident angetreten.

Die nun erzielte politische Einigung ist in einem sogenannten Trilog zwischen Vertreter/innen von Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Ministerrat zustande gekommen. Allerdings müssen Ministerrat und Parlament noch offiziell zustimmen. Anne Karrass, Referentin im EU-Verbindungsbüro des ver.di-Bundesvorstands, geht davon aus, dass das noch bis zum Sommer geschieht. Dann haben die nationalen Parlamente zwei Jahre lang Zeit, die überarbeitete Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

"Mit Blick auf die bestehenden Kräfteverhältnisse und politischen Mehrheiten können wir das Ergebnis insgesamt begrüßen - wenn es jetzt keine weiteren Aufweichungen mehr gibt", sagt Karrass. Durch intensive Lobbyarbeit der europäischen Gewerkschaften hätte gerade das Europäische Parlament viele der für sie wichtigen Punkte übernommen. Der Ministerrat habe davon jedoch vieles wieder einkassiert.

Für die Beschäftigten gebe es dennoch klare Verbesserungen unter anderem bei der Entlohnung. Als Entsandte stehen ihnen dann nicht nur - wie bisher - die jeweiligen nationalen Mindestlöhne im Einsatzland zu, sie müssen künftig bei der Entlohnung gleichgestellt werden. Damit haben sie auch Anspruch auf weitere Lohnbestandteile wie Zulagen und Prämien. Dies gilt jedoch nur, wenn diese gesetzlich oder in allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen festgeschrieben sind. Als Verbesserung gegenüber der alten Richtlinie können jetzt auch repräsentative Tarifverträge angewendet werden. Wenn Deutschland den Vorschlag entsprechend in nationales Recht umsetzt, könnte dies, so Karrass, auch Auswirkungen auf Tariftreueklauseln im Vergaberecht haben.

Hinzu kommt, dass Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten zukünftig zumindest nach dem Recht des Herkunftslandes gezahlt werden müssen und nicht vom Lohn abgezogen werden dürfen. Damit leistet die überarbeitete Richtlinie einen wichtigen Beitrag, um das Lohndumping innerhalb der EU einzuschränken.

Begrenzt werden soll überdies die Dauer der Entsendung auf zwölf Monate, danach ist sie nur noch um weitere sechs Monate verlängerbar. Entsendungen auf die gleiche Stelle werden addiert. Allerding beträgt die Dauer der durchschnittlichen Entsendung derzeit vier Monate. Auswirkungen könnte das aber hierzulande durchaus auf häusliche Pflegekräfte haben, die für die Rund-um-die-Uhr-Betreuung in Privathaushalte einziehen. Weitere stark betroffene Branchen sind das Baugewerbe, Gastronomie und Reinigung.

Weitere Ausnahmen im Verkehrsbereich

ver.di kritisiert an der Neufassung die geschaffenen Sonderregelungen für den internationalen Straßenverkehr. In diesem Bereich sollen die vereinbarten Verbesserungen erst gelten, wenn eine Regelung für diesen Bereich in Kraft tritt, über die derzeit im Rahmen eines Mobilitätspaktes verhandelt wird. In dem Pakt sind weitere Ausnahmen vorgesehen. Allerdings hatten Spanien und Portugal sowie viele mittel- und osteuropäische Staaten schon gefordert, dass der Verkehrssektor komplett aus der Entsenderichtlinie ausgenommen wird. "Das würde die ausbeuterischen Praktiken auf den Straßen legalisieren und den Wettbewerb noch stärker auf den Rücken der Beschäftigten verlagern", kritisiert Anne Karrass. Immerhin konnte das EU-Parlament erreichen, dass nach fünf Jahren die Situation in der Branche noch einmal überprüft wird.

Insgesamt sei Junckers Versprechen des gleichen Lohns für gleiche Arbeit am gleichen Ort also noch nicht eingelöst, trotz der konkreten Verbesserungen für die Beschäftigten, sagt Anne Karrass. Damit die Beschäftigten von den neuen Regelungen auch wirklich profitieren, müssten auch die Kontrollen verbessert werden. Hier gebe es in Deutschland noch großen Nachholbedarf. Bei der dafür zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit fehle bereits heute das Personal für die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohngesetzes.