Ein Recht auf Ruhezeit

Sonntagsarbeit - Dem Sonntagsschutz kommt nach dem Grundgesetz eine grundlegende Bedeutung für das Allgemeinwohl zu. Daran hat die Allianz für den freien Sonntag, der ver.di angehört, anlässlich des Internationalen Tages für den freien Sonntag am 3. März erneut erinnert. ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger wies darauf hin, dass sich der Wettbewerb der Verfassung anpassen müsse und nicht umgekehrt. "Menschen haben ein Recht auf Ruhezeit, auch und gerade am Sonntag", sagte sie. Ausnahmen seien nur dort zulässig, wo es sich um Arbeiten handele, die der sonntäglichen Erholung dienten oder die nicht aufgeschoben werden könnten. www.allianz-fuer-den-freien-sonntag.de


Nicht nur mit Eliten pflegen

Aufwertung - Anfang März hat die Robert-Bosch-Stiftung das in ihrem Auftrag erstellte Manifest "Mit Eliten pflegen" veröffentlicht, in dem sie sich dafür ausspricht, mehr Hochschulabsolvent/innen für Pflegeberufe zu gewinnen. Für ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler stellt sich die Frage, welche besonderen Tätigkeiten und Funktionen die akademisierten Pflegekräfte ausüben sollen. Für die Gewerkschafterin liegt der Schlüssel zu mehr Attraktivität dieser Berufe in der Aufwertung durch eine angemessene Bezahlung sowie gute Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der gesamten Pflege. Dazu müsse unter anderem auch das neue Pflegeberufegesetz nachgebessert werden.


Müdigkeit ist lebensgefährlich

Verkehr - Ende Februar hat ver.di Beschäftigte und Fahrgäste von Busunternehmen über die Pläne der EU-Kommission zur Verschlechterung von Arbeitszeiten bei Busfahrer/innen aufgeklärt. Die Kommission verhandelt derzeit mit dem EU-Parlament darüber, dass das Anrecht auf elf Stunden täglicher Ruhezeit zwei Mal pro Woche auf neun Stunden verkürzt werden kann. Auch soll die zusammenhängende Wochenruhezeit verkürzt werden können. "Müdigkeit im Straßenverkehr ist lebensgefährlich", warnt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle. Dagegen machen die Transportgewerkschaften europaweit mobil.


Frauenanteil nimmt zu

Aufsichtsräte - Seit 2016 gilt in den Aufsichtsräten deutscher Unternehmen eine Frauenquote von mindestens 30 Prozent. Bereits im Vorfeld dieser Festlegung war der Anteil von Frauen in diesen Gremien deutlich gestiegen, hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung jetzt festgestellt. Allerdings konnten die Forscherinnen bislang noch keine Signalwirkung auf den Frauenanteil in Vorständen und im Aufsichtsratsvorsitz bestätigen. Dazu sei die Frist seit der Einführung zu kurz.


Kontrolle über das Leben verlieren

Abstiegsangst - Bis weit in die Mittel- und Oberschicht hinein sind Abstiegsängste verbreitet. Das hat eine Analyse der Soziologin Bettina Kohlrausch im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung ergeben. Zwar seien Menschen mit geringem Einkommen und Arbeitsplatzsorgen am stärksten betroffen. Aber auch etliche Beschäftigte, die ihre Jobs für sicher halten, sorgen sich um ihren Lebensstandard oder ihre Alterssicherung. Sie erleben zunehmenden Druck bei der Arbeit. Sie fühlten sich starker Arbeitsverdichtung ausgesetzt. Gerade die möglichen Folgen der zunehmenden Digitalisierung verstärken die Ängste um den Arbeitsplatz. Sie hätten das Gefühl, die Kontrolle über die Gestaltung ihres Lebens verloren zu haben. Kohlrausch kommt zu dem Schluss, dass insbesondere die AfD von diesen Ängsten profitiert.


Schiedsgerichte nicht zulässig

Europäischer Gerichtshof - Schiedsklauseln, die EU-Staaten vereinbaren, um Streitigkeiten über Investitionen zu klären, sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Die Luxemburger Richter entschieden Anfang März, dass nur EU-Gerichte in solchen Konfliktfällen die volle Wirksamkeit des Unionsrechts gewährleisten können. Dem Fall lag ein Investitionsschutzabkommen (BIT) zugrunde, das 1991 zwischen der Tschecheslowakei und den Niederlanden abgeschlossen worden war. 1993 hatte die Slowakei die Rechte und Pflichten übernommen. Jetzt ging es um Ansprüche eines niederländischen Versicherungskonzerns. Er sah die Gewinnerwartungen einer eigens für den slowakischen Markt gegründeten Tochter durch eine spätere Gesetzesänderung geschmälert. Ein Schiedsgericht stützte die Ansicht des Unternehmens und verurteilte das Land 2012 zu Schadensersatz in Höhe von mehr als 22 Millionen Euro. Daraufhin klagte die Slowakei vor einem deutschen Gericht auf Aufhebung des Schiedsspruchs. Schiedsgerichte, die über Streitigkeiten im Rahmen von Investitionsschutzabkommen entscheiden, sind in der Vergangenheit immer wieder heftig kritisiert worden, insbesondere von Gewerkschaften und anderen Nichtregierungsorganisationen. Die vorliegende Entscheidung betrifft nur Abkommen innerhalb der EU. Aktenzeichen C-284/16


Bis Mitte März umsonst gearbeitet

Lohnunterschied - Am 18. März ist in diesem Jahr der Equal Pay Day, der Tag, bis zu dem Frauen in Deutschland unentgeltlich arbeiten müssen, während Männer schon ab dem 1. Januar bezahlt werden - setzt man das gleiche Durchschnittsgehalt für beide Geschlechter voraus. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat Anfang März errechnet, dass der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern in den vergangenen 30 Jahren zwar zurückgegangen ist. Besonders groß ist der Unterschied mit Werten von über 20 Prozent bei Vollzeitbeschäftigten aber immer noch bei Frauen im Alter zwischen 40 und 49 Jahren, bei besonders niedrig oder besonders gut bezahlten Beschäftigten.


Ungleiche Bedingungen

Geschlechter - Arbeitsbedingungen und Arbeitsbelastungen sind unter den Geschlechtern sehr ungleich verteilt. Daten und Fakten zu dieser These hat das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung in einem Datenportal zusammengestellt: www.boeckler.de/wsi_38957.htm