Ausgabe 03/2018
Abschied auf Raten
Die Berliner Airline hat nun auch ihren Stuttgarter Beschäftigten gekündigt. Ein Sozialplan ist vereinbart, aber ungewiss ist, ob die Ansprüche daraus bezahlt werden können
Sie geben die Hoffnung auf berechtigte Ansprüche nicht auf
Das Drama um die Insolvenz der Fluglinie Air-Berlin nimmt noch lange kein Ende. Im Februar erhielten nun auch die Stuttgarter Air Berlin-Beschäftigten ihre Kündigungen. Einige konnten Stellen bei anderen Airlines finden, andere bangen jetzt um ihre Existenz. Und wieder andere haben dem Luftverkehr ganz den Rücken gekehrt und sich um eine Anstellung in einer anderen Branche bemüht, denn die Wunden sind tief.
Kündigungsschutz ist eingeklagt
Mit Unterstützung von ver.di haben viele der Kolleginnen und Kollegen eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Der erste Termin vor dem Arbeitsgericht in Stuttgart hat am 12. März 2018 stattgefunden, weitere Termine werden folgen.
Was ist im Sozialplan vereinbart? Nach nunmehr einigen Monaten ist es gelungen, zwischen ver.di und der Personalvertretung auf der einen Seite sowie dem Insolvenzverwalter auf der anderen einen Sozialplan für das Kabinenpersonal abzuschließen. Durch das Insolvenzrecht ist der Umfang des Sozialplans eng gesetzlich geregelt und doppelt gedeckelt: So können in den Topf maximal 2,5 Monatsgehälter pro Beschäftigten fließen. Die Gesamtsumme darf wiederum ein Drittel der gesamten zur Verfügung stehenden Masse nicht überschreiten. Im nun abgeschlossenen Sozialplan wurde dieser Rahmen komplett ausgeschöpft und eine Ermittlung von individuellen Abfindungssummen nach sozialen Kriterien festgeschrieben.
Doch welche Aussichten bestehen jetzt auf eine Auszahlung der Ansprüche? Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat der Insolvenzverwalter die "drohende Masseunzulänglichkeit" erklärt und damit angekündigt, dass wahrscheinlich gar kein oder zu wenig Geld da sein wird, um am Ende die Ansprüche der Gläubiger/innen und die Ansprüche aus dem Sozialplan zu bedienen. So bleibt der Insolvenzverwalter bisher die Antwort auf die Frage schuldig, ob die Ansprüche realisiert werden können.
Ansprüche sind für alle Fälle gesichert
Dennoch ist es wichtig, auch in solchen Situationen einen Sozialplan zu vereinbaren. Denn sollte sich im weiteren Verlauf der Insolvenz die Situation doch noch überraschend ändern, sind diese Ansprüche gesichert. Bis das Insolvenzverfahren so weit fortgeschritten ist, dass die Masse ermittelt und verteilt werden kann, werden aber vermutlich Jahre vergehen.
Durch ver.di gestärkt, haben die Air-Berlin-Beschäftigten die Hoffnung trotz dieser widrigen Umstände noch nicht aufgegeben.