Kevin Kühnert, der Vorsitzende der SPD-Nachwuchsorganisation Jungsozialisten, ist eines der prominenten Neumitglieder in ver.di. Im Mai ist er in ver.di eingetreten, weil sich ver.di für eine Mindestausbildungsvergütung stark macht – und zwar für eine, die zum Leben reicht.

Mindestens 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen soll sie nach den Vorstellungen der ver.di Jugend betragen. Das hört sich erst einmal sperrig an. In Euro und Cent bedeutet das derzeit 635 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 696 im zweiten, 768 im dritten und 796 Euro im vierten Ausbildungsjahr. Mit anderen tariflichen Leistungen dürften diese monatlichen Mindestleistungen nicht verrechnet werden, sagt die ver.di Jugend, auch durch Sachleistungen dürfe diese Summe nicht geschmälert werden. Schließlich sollen die Azubis doch davon leben und ihre Miete zahlen können.

Damit sie auch unabhängig von den Zuschüssen ihrer Eltern ihren Berufswunsch verwirklichen können. Wer jetzt schon in der Ausbildung mehr verdient als die genannten Summen, muss sich übrigens keine Sorgen machen. Hier gilt das so genannte Günstigkeitsprinzip. Aber es gibt heute noch Ausbildungsberufe, in denen deutlich weniger gezahlt wird. Dazu zählen zum Beispiel die Friseur/innen. Für sie hat ver.di gerade deutliche Steigerungen im Rahmen der Kampagne besser-abschneiden.info durchsetzen können. Aber der Einstieg für Azubis liegt etwa in Nordrhein-Westfalen mit 480 Euro oder Sachsen-Anhalt mit 325 Euro immer noch deutlich unter der geforderten Mindestausbildungsvergütung. In beruflich-schulischen Ausbildungsgängen, unter anderem im Gesundheitswesen, konnte ver.di jüngst durchsetzen, dass jetzt überhaupt erst mal über deren Tarifierung verhandelt wird.

Die ver.di Jugend kämpft für mehr

In ihrem Koalitionsvertrag hat die schwarz-rote Bundesregierung festgeschrieben, dass sie eine Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz verankern will. Für diese Diskussion hat die ver.di Jugend eine klare Position. Und sie kämpft weiter, unterstützt von vielen Azubis, auch für die tariflichen Ausbildungsvergütungen. Denn wo Tarifverträge gelten, haben Azubis oft noch mehr: mehr Urlaub, höhere Sonderzahlungen, geringere Arbeitszeit.