Ausgabe 05/2018
Kohle oder Kanaren?
ver.di-Mitglieder haben die Wahl
Einen bemerkenswerten Tarifabschluss hat ver.di für die Beschäftigten beim TÜV Nord durchgesetzt. Er lässt ver.di-Mitgliedern die Wahlmöglichkeit, sich 2019 entweder einen Einmalbetrag in Höhe von 1.250 Euro auszahlen zu lassen oder die Summe ganz oder teilweise in zusätzliche Urlaubstage umzutauschen. Alle anderen haben diese Wahl nicht, sie müssen das Geld nehmen.
Für alle Beschäftigten gleichermaßen sieht der Abschluss rückwirkend zum 1. Mai eine Tariferhöhung um 3,2 Prozent vor. Im April gibt es für alle eine Einmalzahlung von 250 Euro. Und 2019 dann die 1.250 Euro Einmalzahlung, die nur ver.di-Mitglieder in Urlaub umwandeln können.
Freizeit statt Geld
Die Möglichkeit, Freizeit statt Geld zu wählen, soll keine einmalige Sache bleiben. Die Erfahrungen aus dem Testjahr 2019 sollen 2020 ausgewertet werden und dann in einen Tarifvertrag einfließen, der das Wahlrecht dauerhaft festschreibt. Das hat ver.di mit dem Arbeitgeber vereinbart. In der Mitgliederbefragung hatten sich die ver.di-Mitglieder unter den Beschäftigten mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, das Tarifergebnis anzunehmen.
„Die Wahlmöglichkeit zwischen Geld und zusätzlichen Urlaubstagen gehörte von Anfang an zu unseren Forderungen, die wir auf einem Workshop mit der Tarifkommission beraten haben“, sagt ver.di-Verhandlungsführer Peter Bremme. Die Arbeitgeber hatten ihre Vorbehalte gegen eine solche Regelung unter anderem damit begründet, dass die Umsetzung der Wahlmöglichkeit organisatorisch nicht zu handhaben sei. Diese Bedenken wurden in einem gemeinsamen Workshop von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter/innen ausgeräumt. Dabei hatten Personalreferenten und Betriebsräte der Deutschen Bahn erläutert, wie eine Umsetzung einer solchen Wahlmöglichkeit in ihrem Unternehmen gehandbabt wird.
„Wir haben für die Forderung nach der Wahlmöglichkeit viel Zustimmung bekommen und im Verlaufe der Tarifrunde viele neue ver.di-Mitglieder gewonnen. Das hat die Streiks ermöglicht und damit letztlich den Erfolg“, sagt Bremme. Die aktuelle Regelung ist nicht die erste ver.di-Vorteilsregelung beim TÜV Nord. Schon seit einigen Jahren gibt es dort das tariflich vereinbarte „Mobilitäts-Plus“. ver.di-Mitglieder können danach entweder eine BahnCard 50 (2. Klasse) erhalten oder deren Gegenwert von derzeit 255 Euro in die Betriebsrentenkasse einzahlen.
Der TÜV Nord hat seinen Sitz in Hannover, weitere Unternehmenszentralen sind in Hamburg und Essen.