Jetzt wird geklärt, wie die Kolleg/innen wieder gut in den Betrieb zurückkehren können

Nach mehreren Prozessniederlagen hat der Versicherungskonzern HUK-Coburg die beiden letzten noch anhängigen Berufungsklagen beim Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg zurückgezogen – wegen mangelnder Erfolgsaussichten. Damit sind alle Kündigungsschutzklagen nach der Entlassung von sieben zum Teil langjährig Beschäftigten der Hamburger Konzernfiliale wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten (ver.di publik berichtete mehrfach) rechtskräftig zugunsten der Kläger/innen abgeschlossen. Der HUK-Personalvorstand und ver.di verständigten sich unterdessen darauf, am Standort Hamburg ein Mediationsverfahren einzuleiten. Dabei soll es auch darum gehen, wie die entlassenen Kolleginnen und Kollegen wieder gut in den Betrieb integriert werden können.

Christoph Meister, ver.di-Vorstand und Leiter des Fachbereichs Finanzdienstleistungen, begrüßt diese neue Entwicklung und hofft, dass „in Hamburg und anderen Standorten der HUK-Coburg eine Unternehmenskultur gelebt wird, in der alle Beschäftigten künftig mit Freude und ohne Existenzängste arbeiten“ können. Der Ausgang eines seit Jahren schwelenden Konflikts ist Ergebnis eines solidarischen Zusammenwirkens auf unterschiedlichen Ebenen: von der engagierten betrieblichen Interessenvertretung und deren Ermutigung von außen über einen kompetenten Rechtsschutz und eine offensive Öffentlichkeitsarbeit bis zum klugen Verhandeln und – am Ende – der Verständigung auf Vorstandsebene.

Nach ihrer Entlassung im April 2017 hatten zunächst alle sieben Betroffenen Kündigungsschutzklage erhoben. Zwei von ihnen verließen das Unternehmen später per Aufhebungsvertrag. Dann der Schock: Eine Kollegin, die in dem Konzern 34 Jahre – seit ihrer Ausbildung – sehr engagiert gearbeitet hatte, starb im Alter von 49 Jahren drei Monate nach ihrer Entlassung an einer verschleppten Lungenentzündung. Sie habe sich selbst während des Prozesses nicht mehr getraut, zum Arzt zu gehen, weil sie glaubte, das könne sich ungünstig auf ihr Verfahren auswirken, hatten Kolleg/innen berichtet.

Drei unterschiedliche Kammern des Hamburger Arbeitsgerichts gaben allen vier dann noch anhängigen Kündigungsschutzklagen statt und verurteilten das Unternehmen dazu, die Kläger/innen jeweils zu unveränderten Arbeitsbedingungen weiter zu beschäftigen. Zur Begründung führten die Richter/innen in allen Fällen an, die Kündigung sei sozial nicht gerechtfertigt, weil ein „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ (BEM) nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) jeweils nicht oder nicht ordnungsgemäß umgesetzt worden sei. Auch in der zweiten Instanz kassierte die HUK-Coburg eine Niederlage (Aktenzeichen: 7 Sa 115 / 17), eine Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) ließ die 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts nicht zu.

Als erste Publikationen hatten ver.di news („HUK macht Jagd auf Kranke“) und ver.di publik über die Vorgänge bei HUK-Coburg berichtet. Dann ging das Thema durch die Fachpresse des Versicherungsgewerbes. Schließlich griff die Hamburger Morgenpost in einer großen Reportage den Tod der entlassenen Kollegin noch einmal auf, Focus und andere Medien folgten.

Am Ende ging der HUK-Vorstand mit einem Angebot zur Verständigung auf ver.di zu.