Zweieinhalb Jahre lang hat der Äthiopier Kadir Bobbasa-Gofar im Paketzentrum der Deutschen Post AG in Regensburg gearbeitet. 25 bis 30 Stunden war er pro Woche im Einsatz. Die Pakete aus den Lkw auf Förderbänder zu packen, ist körperlich schwere Arbeit. Ein Job, für den die Deutsche Post AG in einer Gegend mit nahezu Vollbeschäftigung händeringend gute Leute sucht.

Im Sommer sollte von heute auf morgen damit Schluss sein. Die Zentrale Ausländerbehörde der Oberpfalz hatte Anfang Juli in einem Brief angekündigt, die „Zustimmung zur Aufnahme einer Beschäftigung beim Paketzentrum“ nicht zu erteilen. Begründung: „Eine geklärte Identität ist gerade aus sicherheitsrelevanten Gründen für den Arbeitsmarkt von großer Wichtigkeit.“

Bei seiner Einreise nach Deutschland war Bobbasa-Gofar mit gefälschten Papieren aufgefallen. Seinen Reisepass hatte er auf dem Weg von Äthiopien nach Lampedusa verloren. In Rom hatte er sein letztes Geld in einen Ersatzausweis investiert, doch wegen fehlender Sprachkenntnisse war ihm nicht aufgefallen, dass es sich nicht um ein amtliches Dokument handelt, sagt er.

In Deutschland angekommen, stellte er einen Asylantrag, der ist mittlerweile abgelehnt worden, weil das Amt keine politische Verfolgung festgestellt hat. In der Zwischenzeit ist auch seine Frau nach Deutschland gekommen, die beiden Kinder des Ehepaares sind hier geboren. Der Asylantrag seiner Frau läuft noch. Da erst im Juli der Konflikt zwischen Äthiopien und Eritrea befriedet worden ist, liegen Anträge von Äthiopier/innen derzeit noch auf Eis, auch Abschiebungen sind ausgesetzt.

Bobbasa-Gofar hat die Zeit in Deutschland genutzt, um sich Arbeit zu suchen und Deutsch zu lernen. Dazu hat er im Paketzentrum zeitweise in der Spätschicht gearbeitet, um morgens noch an einem Sprachkurs teilzunehmen. Durch seinen Verdienst brauchte die Familie keine staatliche Unterstützung, auch Steuern hat er gezahlt. Als „Idealbild einer gelungenen Integration“ bezeichnet Petra Paul, ver.di-Betriebsrätin des Paketzentrums, diese Familie.

Der Brief der Zentralen Ausländerbehörde hat deshalb für viel Aufsehen gesorgt. Doch weder die Aussagen des Arbeitgebers, Bobbasa-Gofar unbedingt als Angestellten behalten zu wollen, noch eine Unterschriftensammlung und eine Stellungnahme der Betriebsrätin konnte das Amt dazu bewegen, die Arbeitserlaubnis zu verlängern. Erst als der Arbeitskreis „Aktiv gegen rechts“ von ver.di München Mitte Oktober dazu aufgerufen hatte, E-⁠Mails an den Regierungspräsidenten und die Zentrale Ausländerbehörde zu schreiben, um sich für Bobbasa-Gofar einzusetzen, kam Bewegung in die Sache. Bereits zehn Minuten nach Start der Aktion ging der erste Anruf bei ver.di-Sekretärin Hedwig Krimmer ein. Die Bezirksregierung hat mittlerweile die Verweigerung der Arbeitserlaubnis widerrufen. Jetzt kann Bobbasa-Gofar erst einmal für weitere sechs Monate in dem Paketzentrum arbeiten. hla

Arbeit und Sprache

Sollen abgelehnte Asylbewerber/innen in Deutschland bleiben dürfen, wenn sie die Sprache können und Arbeit gefunden haben? Diese Forderung wird in der Bundesregierung kontrovers diskutiert. Dabei ist dieser sogenannte „Spurwechsel“ nicht neu. Seit 2005 ist dieses Instrument gesetzlich geregelt, wenn auch lange Zeit als Soll-Vorschrift. In einem Interview mit der Rheinischen Post begrüßte jüngst der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske den Spurwechsel: „Menschen, die die Sprache können und die einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz haben, abzuschieben und gleichzeitig andere als Einwanderer gewinnen zu wollen, macht keinen Sinn.“