Hätten Sie’s gewusst?

Hätten Sie gewusst, wer die Top Ten im deutschen Fernsehen sind, wenn es um Unterhaltung geht? Im Ranking der Fernseh- und Spielfilme mit der höchsten TV-Reichweite im Jahr 2017 liegt auf den ersten zehn Plätzen allein der ARD-Tatort. 9,38 Millionen Zuschauer/innen sahen im vergangenen Jahr die Folge „Der rote Schatten“, Platz 10 im Ranking. 14,57 Millionen Menschen den Münsteraner Tatort „Fangschuss“ mit dem Ermittlerduo Thiel und Boerne, Platz 1.

Fernsehen erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit. Laut einer SevenOne-Media-Studie hat das Fernsehen mit 80 Prozent die größte tägliche Reichweite aller Medien. Ihm folgen das Radio (65 Prozent) und das Internet (63 Prozent). Etwas anders sieht es bei der Altersgruppe der 14- bis 49-Jährigen aus: Bei ihnen hat das Internet Vorrang vor dem Fernsehen. Im Durchschnitt schaut aber jeder Mensch in Deutschland 223 Minuten pro Tag TV. Und wer sein Fernsehen oder Radio anschaltet oder sein Tablet startet, will immer auch unterhalten werden. Und nicht nur Informationen geliefert bekommen oder sich bilden.

Im Jahr 2000 lag der Fernsehkonsum laut der Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung (AGF) mit 190 Minuten noch deutlich darunter. Mittlerweile können die Zuschauer/innen zwischen durchschnittlich 74 Sendern (Stand: Januar 2016) auswählen. Vor 20 Jahren waren es erst 35 Fernsehsender. Gemessen an den sogenannten Marktanteilen am Gesamtpublikum sind ZDF, ARD und die Dritten am populärsten. Ähnliches gilt fürs Radio. Auch hier liegen öffentlich-rechtliche Sender an der Spitze.

Honig im Kopf macht noch keine Suppe

Die Zahlen sprechen für sich. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nach wie vor auch die erste Adresse, wenn es um Unterhaltung geht. Die neue Serie „Babylon Berlin“, unter ARD-Beteiligung aufwändig produziert, wurde im vergangenen Jahr zuerst im Bezahlsender Sky ausgestrahlt und hatte schon hier einigen Erfolg. Doch richtigen Schwung bekamen die Zuschauerzahlen erst durch die Ausstrahlung in der ARD in diesem Jahr: Acht Millionen Deutsche sahen sich den Start der ersten Staffel an. Das sind Einschaltquoten, die kommerzielle Sender mit Unterhaltungssendungen bei weitem nicht erreichen. Das „Dschungelcamp“ auf RTL kam 2017 zwar auf eine Einschaltquote von 7,81 Millionen Zuschauer/innen, aber im Bereich Film und Serien hatte SAT1 mit Til Schweigers Spielfilm „Honig im Kopf“ am 2. Weihnachtstag mit lediglich knapp 5 Millionen Zuschauer/innen die höchste Quote. In der Suppe ist dies das Salz, aber nicht die Kraftbrühe. Die kochen allen Zahlen nach immer noch die Öffentlich-Rechtlichen.

Aus Sicht der Allianz Deutscher Produzenten – Film und Fernsehen e. V. (Produzentenallianz), dem Bundesverband Schauspiel e. V. (BFFS) und ver.di-Sicht ist daher überhaupt nicht einzusehen, warum laut jüngsten Reformvorschlägen seitens der Bundesländer der Schwerpunktauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf die Bereiche Kultur, Bildung und Information reduziert werden soll. Gemeinsam haben die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände in einem Papier herausgestellt, dass eine solche staatsvertraglich festgeschriebene Reduzierung des Programmauftrages die Vielfaltssicherung in Deutschland beeinträchtigen würde und mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht in Einklang zu bringen sei.

Im Rundfunkstaatsvertrag sei festgehalten, dass die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Bildung, der Information, der Beratung und der Unterhaltung zu dienen haben, weil nur so der Rundfunk als Faktor freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung wirken könne. „Die Unterhaltung aus der Aufzählung des Schwerpunktauftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu entfernen, wäre für die deutsche Produktionswirtschaft ein fatales Signal“, sagt Alexander Thies, Vorsitzender der Produzentenallianz. Fakt sei: Zahlreiche Arbeitsplätze in der Kreativwirtschaft würden durch eine Vielzahl von Unterhaltungsprogrammen gesichert, bei denen die Abgrenzung zwischen Kultur und Unterhaltung nur schwerlich gelinge. Mit Unsicherheiten in der Abgrenzung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrages würde der Produktionswirtschaft in Deutschland ein massiver Nachteil, auch im internationalen Wettbewerb entstehen.

Kultur ist keine Trennkost

Zudem entstünde durch die Reduzierung auf die Bereiche Kultur, Bildung und Information die Schwierigkeit, so das gemeinsame Papier, den Inhalt des Kulturauftrages konkret zu bestimmen. Denn Kultur sei schwer rechtlich zu definieren und die Trennlinie zwischen Kultur und Unterhaltung könne nicht scharf gezogen werden. Kultur und Unterhaltung sind schließlich keine Trennkost.

Frank Werneke, stellvertretender ver.di-Vorsitzender, sagt: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll die gesamte Gesellschaft erreichen und dort zur demokratischen Willensbildung beitragen. Zu seinem Programmauftrag gehört deshalb zwingend die Unterhaltung.“ Nur so lasse sich ein relevantes und vielfältiges Angebot für alle Beitragszahler/innen sicherstellen. Wer den Auftrag beschneide, mache die Öffentlich-Rechtlichen zudem zu Nischensendern und gefährde darüber hinaus die Arbeitsplätze unzähliger Menschen, die an der öffentlich-rechtlichen Produktionslandschaft hängen. „Unterhaltung ist die Kunst, mit der wir viele Menschen erreichen, sie zusammenführen und ihnen Bildung, Information und auch Lebensberatung in spielerischer Form näherbringen. Wer in diesen Zeiten die Unterhaltung vom Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausklammern will, schwächt seine Ausstrahlungskraft, schwächt den Zusammenhalt unserer vielfältigen demokratischen Gesellschaft, und spielt letztlich jenen Kräften in die Hände, die uns mit Fehlinformationen verblöden und eine Kultur des Hasses etablieren wollen“, sagt Heinrich Schafmeister, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Schauspiel.