Ausgabe 07/2018
Landgericht weist Schadensersatzklage ab
Das Landgericht Hannover hat Anfang September eine Klage der privaten Betreibergesellschaft A1 mobil abgewiesen. Die Gesellschaft hatte 2008 die Konzession für den Ausbau und den Erhalt eines 73 Kilometer langen Teilstücks der Autobahn 1 zwischen Bremen und Hamburg bekommen. Ein Jahr später übernahm sie auch noch die Aufgaben des Straßenbetriebsdienstes. Bis 2012 hat die A1 mobil den Abschnitt ausgebaut. Im Gegenzug sollte sie bis 2038 einen Teil der Einnahmen aus der Lkw-Maut bekommen (siehe Bericht ver.di publik 06_2017). Doch die Einnahmen reichten dem Konsortium nicht.
Es verklagte den Bund auf die Zahlung von 778 Millionen Euro. Die Begründung: Wegen der Finanz- und Wirtschaftskrise sei der Verkehr um 20 Prozent eingebrochen, die Einnahmen hätten sich nahezu halbiert. Diese Klage hat das Landgericht Hannover jetzt abgewiesen. „Zwar sei das Risiko des Rückgangs des mautpflichtigen Verkehrs explizit nicht in den Vertrag aufgenommen worden, allerdings habe sich aus den Vertragsverhandlungen eindeutig ergeben, dass der Bund das Verkehrsmengenrisiko nicht habe übernehmen wollen, weshalb etwa auch das Modell einer Mindestvergütung nicht in Betracht gekommen sei“, begründete die zuständige Kammer laut einer Pressemitteilung ihre Entscheidung. Mittlerweile hat A1 mobil beim Oberlandesgericht Celle Berufung eingericht.
Die Vergabe an ein privates Konsortium ist ein Beispiel für eine öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP). Dabei übernehmen Firmen der Privatwirtschaft öffentliche Aufgaben, beispielsweise den Bau oder die Sanierung von öffentlicher Infrastruktur. Im Gegenzug erhalten sie über Jahrzehnte Einnahmen aus dem Betrieb der Gebäude oder Straßen. Häufig kommt das auf lange Sicht teurer, als wenn die öffentliche Hand diese Aufgaben selbst realisiert, hat der Bundesrechnungshof bereits 2014 festgestellt. ver.di wehrt sich bereits seit Jahren gegen diese Privatisierung öffentlicher Aufgaben und ihre Folgen. hla