Verdienen nur 82 Prozent dessen, was im Tarifvertrag der Länder steht

Rostock – Seit 2008 hat die Universitätsmedizin Rostock Logistik GmbH einen Betriebsrat. Für den gibt es auch heute noch eine Menge Arbeit. Die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber ist ganz und gar nicht konfliktfrei. Oft muss das Arbeitsgericht entscheiden. Bislang sind alle Beschlussverfahren vor dem Gericht zu Gunsten des Betriebsrats ausgegangen. So auch kurz vor Weihnachten. Streitpunkt war diesmal eine Anordnung des Arbeitgebers, dass die Fahrer während der Arbeitszeit die Fahrzeuge nur für dienstliche Angelegenheiten verlassen dürfen. Das hätte bedeutet, dass sie Wartezeiten immer im Auto verbringen müssten.

Ebenso wie die Beschäftigten war auch das Arbeitsgericht anderer Meinung und stellte fest, dass die Beschäftigten durchaus ihren Wagen verlassen dürfen, um frische Luft zu schnappen oder sich die Beine zu vertreten zum Beispiel oder um sich in den ohnehin für sie eingerichteten Aufenthaltsraum zu setzen. 2.000 Euro Gerichtskosten muss der Arbeitgeber jetzt zusätzlich tragen.

Wegweiser zum Betriebsrat entfernt

Insgesamt 15 Beschlussverfahren hat es von Oktober 2016 bis zum Ende vergangenen Jahres bereits gegeben, weitere stehen an. So hat die Geschäftsführung jüngst die Wegweiser zum Betriebsratsbüro am Eingang des Geländes und im Gebäude entfernen lassen. „Jetzt können uns neue Beschäftigte, die sich hier noch nicht so gut auskennen, gar nicht finden“, sagt der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende John Grochowski. Der Betriebsrat klagt auf Wiederherstellung.

Insgesamt arbeiten rund 300 Beschäftigte bei der Universitätsmedizin Rostock Logistik GmbH, einer hundertprozentigen Tochter der Universitätsmedizin Rostock. 2007 wurde sie ausgegründet. Mittlerweile zählen Reinigung, Fahrdienste und der Wachdienst zu den Hauptaufgaben. Bezahlt werden die 300 Beschäftigten deutlich schlechter als die Mitarbeiter*innen der Universitätsmedizin. Aktuell sind es 82 Prozent dessen, was im Tarifvertrag der Länder festgelegt ist. Hinzu kommt, dass es weniger Erfahrungsstufen, weniger Urlaub und eine niedrigere Jahressonderzahlung gibt.

Der hohe Organisationsgrad hilft

Dabei hat die Belegschaft 2017 durchgesetzt, dass in der GmbH kein Lohn mehr unter zehn Euro pro Stunde gezahlt wird. Die Auseinandersetzung um diesen Haustarifvertrag hat sich über ein Jahr hingezogen. Geholfen haben der hohe Organisationsgrad und ein Warnstreik mit enorm hoher Beteiligung. Zuspruch kam dabei auch von den Beschäftigten der Universitätsmedizin Rostock – sogar vom ärztlichen Personal und den Professoren, die die Niedriglohnbeschäftigten bei der Logistik GmbH bis zu dem Konflikt gar nicht so wahrgenommen hatten.

Betriebsvereinbarungen zu Themen wie Arbeitszeit, Grundsätze der Urlaubsplanung und Holen aus dem Frei konnte der Betriebsrat mittlerweile durchsetzen. Aber auch deren Umsetzung war nicht immer konfliktfrei. „Der Betriebsrat macht hier seinen Job, und er macht den Job gut“, sagt der zuständige ver.di-Gewerkschaftssekretär Johannes Brückner. „Er achtet darauf, dass die Rechte der Beschäftigten eingehalten werden.“ Offensichtlich sei es aber bei der Geschäftsführung noch nicht ganz angekommen, dass auch sie ihren Teil dazu beitragen muss. Denn viele Überstunden, eine hohe Fluktuation und der Druck, der auf kritische Mitarbeiter*innen ausgeübt wird, sorgen immer noch für Unmut und Konflikte zwischen Belegschaft und Arbeitgeber.

In diesem Jahr stehen wieder Haustarifverhandlungen an. Die ver.di-Tarifkommission hat bereits ihre Forderungen aufgestellt. Deutlich höhere Gehälter und bessere Arbeitsbedingungen stehen im Vordergrund. hla