Handel – Für die über 130.000 Beschäftigten im hessischen Groß- und Außenhandel und den Verlagen sowie für die Beschäftigten der gewerblichen Verbundgruppen (genossenschaftlicher Großhandel) gibt es ab Juli 2019 deutlich mehr Geld. ver.di und die Arbeitgeber haben sich auf insgesamt 4,9 Prozent Erhöhung in zwei Stufen über zwei Jahre geeinigt. Zum 1. Juli 2019 erhalten sie drei Prozent mehr und vom 1. Juni 2020 nochmal 1,9 Prozent. Die Ausbildungsvergütungen steigen um feste Beträge je Ausbildungsjahr: zum 1. Juli 2019 um 70 Euro und zum 1. Juni 2020 um weitere 70 Euro. Der Abschluss gleicht denen anderer Bundesländer für diese Branchen. Die Verhandlungskommission zeigte sich erfreut, durch diese sehr ansehnliche Erhöhung der Ausbildungsvergütungen zur Attraktivität der Branche als Ausbildungsplatz wesentlich beitragen zu können. Je nach Ausbildungsjahr lägen die Steigerungen für 2019 zwischen sechs und über acht Prozent.


Streiken wirkt

Einzel- und Versandhandel – „Die massiven Streiks im Einzel- und Versandhandel waren auch in dieser Tarifrunde der Garant für einen tragfähigen Tarifabschluss mit einer deutlichen Anhebung der Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen für die zirka 236.000 Beschäftigten der Branche in Hessen“, sagt Verhandlungsführer Bernhard Schiederig. Tausende von Einzelhandelsbeschäftigten waren mehrere Male während der Streiks in der Tarifrunde auf die Straßen gegangen und hatten sich an den zentralen Streikkundgebungen in Mörfelden, Wiesbaden und zweimal in Frankfurt beteiligt.Das Tarifergebnis wurde in der 3. Verhandlungsrunde erzielt. Es orientiert sich an den Abschlüssen anderer Bundesländer und sieht 4,8 Prozent Lohnerhöhung auf zwei Schritte verteilt vor. So werden die Gehälter und Löhne in Hessen rückwirkend zum 1. Juni 2019 um 3 Prozent angehoben. Die Entgeltgruppen oberhalb der Verkäufer*innen steigen einheitlich um 77,50 Euro. Weitere 1,8 Prozent Gehalts- und Lohnerhöhung gibt es zum 1. April 2020 in allen Gehalts- und Lohngruppen. Bernhard Schiederig: „Darüber hinaus konnten für die Auszubildenden überdurchschnittlich hohe Steigerungen vereinbart werden. Das macht die Ausbildung im Einzel- und Versandhandel wesentlich attraktiver.“ Allerdings konnten die Arbeitgeber erneut nicht davon überzeugt werden, einen Antrag auf Allgemeinver-bindlichkeit der Tarifverträge zu stellen.


Recht auf Tarif

Sicherheitsdienste – Mit Ausnahme der oberen Gehaltsgruppen sind die Löhne für die Beschäftigten im hessischen privaten Wach-und Sicherheitsgewerbe ab sofort allgemeinverbindlich. Durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt die Allgemeingültigkeit rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft. Die Tariferhöhung wird damit voll erfasst. Das heißt, dass auch die Beschäftigten, deren Arbeitgeber nicht im Bundesverband der deutschen Sicherheitswirtschaft BDSW Mitglied sind, einen rechtsverbindlichen Anspruch auf den Tariflohn haben. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, diesen Lohn zu bezahlen. Beschäftigte können mögliche Differenzen rückwirkend einfordern. Der Tarifvertrag, den ver.di und BDSW im November vergangenen Jahres abgeschlossen haben, sieht für die 23.000 Beschäftigten eine Erhöhung in zwei Stufen vor, gestaffelt nach Berufszweigen. Das Lohnplus beträgt insgesamt mindestens 3,8 Prozent pro Jahr.

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